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Stichwort: Was ist Beratungshilfe?

Unter Beratungshilfe versteht man die Unterstützung des Staates im vorgerichtlichen Verfahren für einkommensschwache Personen.
Die Beratungshilfe ist unter Vorlage der Einkommensnachweise bei Gericht zu beantragen. 

Allerdings, man muss es leider sagen: Der Beratungshilfeschein ist allgemein bei Anwälten nicht so beliebt, weshalb viele Anwälte, mit der Ausrede "voll ausgelastet" zu sein, derartige Mandate ablehnen.

Geht irgendetwas zum Gericht gibt es für Einkommensschwache Personen auch die Prozesskostenhilfe.

Wobei auch hier "einkommensschwach" etwas irreführend ist, denn es zählt nicht das tatsächliche Einkommen, sondern das, was nach Abzug von wiederkehrenden Verbindlichkeiten, von diesem Einkommen zum Leben bleibt.

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