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Stichwort: Was geht zuerst zum Amtsgericht?

Vor dem Amtsgericht werden u. a. alle Zivilrechtstreitigkeiten ausgetragen bei denen der Streitwert bis zu Euro 5000,00 beträgt, sowie alle Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen. Wildschaden. Viehmängeln, Kindschafts-Unterhalt- Ehe- und Familiensachen, Vormundsschafts- Betreuungs- und Unterbringungssachen. 


Mit einigen Ausnahmen besteht vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang, d. h., Sie können sich selbst vertreten und/oder sich auch von einer Person vertreten lassen, die kein Anwalt ist.

In Strafsachen ist das Amtsgericht für Straferwartungen bis zu vier Jahren zuständig. Wird eine höhere Strafe erwartet ist das Landgericht zuständig.

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Noch Fragen zu Angelegenheiten des Amtsgericht ? 
Die Rechtsanwälte der Anwaltshotline Justitia Direkt stehen Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung und beraten Sie auch vorbeugend!

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