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Stichwort: Vertragsrecht _

Beim Vertragsschluss: NIchts unterschreiben, was man nicht versteht. Das jedenfalls sollte die Regel sein.

Die meisten von uns schliessen täglich Verträge ohne gross darüber nachzudenken. Wenn Sie beim Aldi etwas aufs Band legen, erklären Sie damit, dass Sie mit dem Preis, den die Aldis von Ihnen verlangen akzeptieren. Haben Sie bezahlt, haben Sie damit einen Vertrag geschlossen, ohne dass darüber gesprochen wurde, Sie haben Ihr konkludentes (stillschweigendes) Einverständnis erklärt zum angebotenen Preis kaufen zu wollen. Die Aldis haben auch einen Vertrag mit Ihnen, wie z. B. die Verpflichtung zur zweijährigen Gewährleistung.

Wenn vieles Vertragsrecht ist _

Gerade Anwälte der Anwaltshotline kriegen es verstärkt mit: Anrufer glauben, dass es für alles einen Fachanwalt gibt, glauben auch, dass es für alles einen Paragrafen geben muss. Für Beides gilt: Dem ist nicht so. Vieles ist z. B. im BGB relativ allgemein formuliert, wie z. B. im Schuldrecht.

Aber: Wir leben ja im Zeitalter des Spezialistentums. Für alles und jedes gibt es heute Spezialisten, auch selbsternannte und angebliche.

Und so kommt es immer wieder vor, dass Anrufer sagen: Ich brauche einen Fachanwalt für "was auch immer" und oft stellt sich dann heraus, dass ihr Problem schlicht und einfach Vertragsrecht ist. Überall werden Verträge geschlossen: Bei gebrauchten Gegenständen, wozu auch z. B. Autos gehören, wer eine Wohnung anmietet schliesst für gewöhnlich auch einen Vertrag, wer ein Immobilie kauft meist gleich mehrere, mit dem Makler, mit dem Verkäufer der Immobilie, mit der Bank. Mit dem Staat schliessen Sie keinen Vertrag, obwohl Sie zahlen müssen.

Freiheit der Vertragsformulierung, Vertragsfreiheit _

In Deutschland herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit. Es kann, weitestgehend, alles vereinbart werden, was nicht gegen die guten Sitten geht, nicht gegen Treu + Glauben und keine strafrechtlichen Normen tangiert.

In einigen Rechtsbereichen hat der Gesetzgeber, bzw., die Gerichte jedoch die Vertragsfreiheit eingeschränkt, vor allem im Mietrecht.

In Deutschland gibt es aber auch den Rechtsgrundsatz: Verträge sind einzuhalten und wer Verträge nicht einhält macht sich schadensersatzpflichtig. Das heisst aber nicht, dass man aus keinem Vertrag mehr rauskommt. So gibt es z. B. den Grundsatz, dass die Vertragsbasis entfallen ist. Aber auch andere Gründe können massgeblich angeführt werden, um einen Vertrag zu brechen, bzw., daran nicht festhalten zu wollen, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen.

Alles hier aufzuführen ging über den Rahmen eines Rechtslexikons hinaus, auch ist es immer ein Betrachtung des Einzelfalls.

Die bei uns angeschlossenen Anwälte helfen Ihnen da gerne täglich, fast immer rund um die Uhr, also oft auch nachts, gerne weiter.

Aber allgemein kann gesagt werden, dass es manchmal nicht zu glauben ist, welche Vertragsformulierungen akzeptiert werden, die dann irgendwann einmal richtig Ärger machen und richtig Geld kosten können. Heute gibt es Anwälte, die bei Anruf sofort am Telefon sind und nach den rechtlichen Auswirkungen einer nicht verstandenen Formulierung in einem Vertrag befragt werden können. Ein Sache von wenigen Minuten, die enorme spätere Ausgaben verhindern kann.

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Immer wieder kommt es auch z. B. bei Streitigkeiten, wenn Mietverträge für z. B. Ferienwohnungen abgeschlossen werden, in denen nichts zur Tierhaltung, z. B. dem Mitbringen von Hunden vereinbart ist. Mietrecht: Ist im Mietvertrag nichts vereinbart ist Tierhaltung nicht ausgeschlossen und muss geduldet werden.

Nun reisen viele Mieter von Ferienwohnungen mit z. B. mit ihrem Hund an und der Vermieter fängt sofort an zu bellen, weil er keine Tiere in seinem Haus mag. Wer hat nun Recht, wenn dazu im Mietvertrag für die Ferienwohnung nichts gesagt ist?

Wir empfehlen ja in unseren Webseiten ab und an Websites, die uns positiv aufgefallen sind, weil sie rechtliche Streitereien verhindern.

Eine solche Website ist www.hund-und-herrchen.de > Urlaub, Ferien mit Hund.

Hier hat jemand das Problem erkannt, welches immer wieder für Verdruss sorgt und hat eine Website erstellt, in der klar ist, dass die Vermieter mit dem Mitbringen von z. B. Hunden einverstanden sind. Eine Seite, die viel Ärger und mögliche juristische Streitereinen von vorneherein ausschliesst. Deshalb unser: Daumen hoch!

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