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Was also ist nun so schlimm an dieser Verordnung zum Datenschutz?

Warum ist alles wegen der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung in Panik, in Angst und Schrecken verfallen?

Eine simple Antwort auf eine gute Frage: Am Anfang waren da einige Juristen, welche sich den Gesetzestext angesehen haben und zum dem Schluss kamen, dass da so einiges unbestimmt war und Fragen offen lies. Das ist aber bei so gut wie allen Gesetzesneuerungen so. Der Gesetzgeber kann nicht alle Eventualitäten berücksichtigen, es tauchen, ist ein Gesetz mal inkraft, immer wieder Einzelfallkonstellationen auch, an die vorher kein Mensch gedacht hätte, auch, wenn man im Team ernsthaft darüber nachgedacht hätte.

Auch würden viele Gesetze dann textlich wesentlich umfangreicher, als viele eh schon sind und auch für einen normalen Leser noch unverständlicher, als sie eh schon sind.

Man schaue sich dazu nur einmal die Sozialgesetzbücher an, es sind sehr viele und jedes so dick, dass man damit seinen Nachbarn erschlagen könnte.

Es war schon immer so und ist ein alter Hut, dass Gesetze erst von den Gerichten wirklich definiert werden. Irgendwann sollte ein Gesetz ausdefiniert sein; sollte man meinen. Dem ist aber nicht so, wie die alltägliche Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) zeigt. Dort landen immer wieder strittige Entscheidungen, deren Grundlage uralte Gesetze sind.

Was ist daraus zu schliessen?

Ganz einfach, dass es bei den von der EU initiierten Gesetzen, wie hier der Datenschutzgrundverordnung, die von den einzelnen Staaten der EU umgesetzt wurde und die nun europaweit gilt, in vielen Einzelfällen, die dann eine Einzelfallbetrachtung vonnöten machen, zu juristischen Streitereien kommen wird, die dann letztendlich dem Bundesgerichtshof oder dem EuGH vorgelegt werden, der / die dann sagen wie es weitergeht.

Das wird so kommen, weil es bei jeder neuen Gesetzgebung seit Jahrzehnten so war und da können Ihnen die ganzen Figuren, die jetzt von Ihrer Angst von den neuen Datenschutzbestimmungen profitieren wollen versprechen was sie wollen. Eine absolute Sicherheit vor Abmahnungen kann Ihnen KEINER garantieren.

Braucht es diese Art von Verträgen, die Sie verpflichten monatliche Beiträge auf die Konten von selbsternannten Datenschutzwärtern zu überweisen?

Wir meinen: Niemand braucht das.

Was soll nach der DSGVO noch so schrecklich viel kommen, dass Sie dafür ein Dauerschuldverhältnis mit monatlichen Zahlungen eingehen müssen? Es ist noch von einer Verordnung der Privatheit die Rede, die wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch kommen. Darin wird wahrscheinlich endgültig klar gesagt, dass z. B. das Einverständnis, dass bei Betreten einer Webseite Cookies gesetzt werden dürfen eines OP-IN bedarf. OPT-IN bedeutet, dass Sie in den Kreis vor dem "Ich erkläre mich einverstanden" einen Haken einfügen müssen. Bis heute gängige Praxis ist das OPT-OUT, wo Sie einen Haken entfernen müssen, wenn Sie nicht einverstanden sind. Allein die Vorstellung, dass ein OPT-IN vorgeschriebene Norm wird, treibt jetzt schon vielen Websitebetreibern den Angstschweiss auf die Stirn. Aber; wo ist das grosse Problem, wenn es alle machen müssen?

Alternativ: Verzichten Sie auf Cookies, wenn Sie für Ihr Angebot nicht unbedingt notwendig sind. Wir hier verzichten auch darauf.

Und übrigens: Wir vertreten die Ansicht, dass bezüglich der Cookies, heute schon, nach den geltenden gesetzlichen Normen, ein OP-IN notwendig wäre. Andere sind anderer Ansicht. Schlauer werden wir sein, wenn mal dazu gerichtlich gestritten werden sollte, BEVOR eine neue Verordnung endgültig Klarheit schafft.

Und wenn Sie sich einmal unsere Website (die, in der Sie sich gerade befinden) und unsere Datenschutzerklärung ansehen werden Sie feststellen, dass wir nichts speichern. Wir wollen Ihre Daten nicht. Bei uns sollen Sie einen Anwalt erreichen können, ohne vorher für Sie wichtige private Daten an uns herausrücken zu müssen. Der Anwalt kennt dann Ihre Daten klar, er ist ja auch Ihr Vertragspartner und; er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Was ist jetzt also so dramatisch an der DSGVO und dem was noch kommen könnte?

Warum verfällt alles in Panik wegen einer Datenschutzgrundverordnung ? Warum machen nun manche mit Ihrer Angst nun angeblich Millionenumsätze?

Einfache Antwort: Sie haben sich von der Panikmache Weniger anstecken lassen und zahlen nun monatlich dafür sich in einer scheinbaren Vollsicherheit zu wiegen. Gut, wenn Sie das brauchen, soll es ja in Ordnung sein. Übel ist, dass wegen dieser (auch) geldgeilen Panikmache, Dummschwätzer waren auch dabei, klar, viele Betreiber vieler guter Websites sich anstecken liessen und  im Mai 2018 ihre Websites vom Netz genommen haben. Sie waren überfordert, hatten (klar, unbegründet) Angst vor horrenden geldlichen Sanktionen.

Auf die zweifelhafte Rolle der Presse, die vielfach darauf setzt, dass sich Angstmache bestens verkaufen lässt, wollen wir hier erst gar nicht weiter eingehen.

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Was ist jetzt eigentlich der Kern der Datenschutzgrundverordnung?

Was will die DSGVO von Ihnen? Von uns?

Das ist die Frage, auf die viele keine Antwort haben und sich deswegen auf Dritte verlassen, von denen Sie glauben, dass die die Antwort haben.

Die Datenschutzverordnung will, dass Sie Ihren Leuten (Besuchern Ihrer Website, Kunden etc) unaufgefordert die Wahrheit sagen. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Besucher Ihrer Website, einer Ihrer Kunden soll wissen, was Sie warum an Daten erheben und was sie mit seinen Daten veranstalten, damit er sich damit einverstanden erklären kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Ist das so schwer zu verstehen?

Nicht jeder Besucher Ihrer Website, nicht jeder Ihrer Kunden weiss wie Facebook, Instagram, Twitter, Whatsapp etc arbeiten, dass sie, wenn Sie dort einmal registriert sind, für diese ein offenes Buch sind, dass alles was sie tun, sich z. B. auch nur etwas länger anschauen, registriert und gespeichert wird. Als Interesse gewertet wird, für welches man Ihnen passende Werbung unterjubelt.

Wenn Sie als Betreiber eine Website ein Facebookpixel integriert haben, will der Gesetzgeber, dass Sie Ihren Kunden das zur Kenntnis bringen, zur Kenntnis bringen, dass sie über dieses Pixel (der kleinste Punkt eines digitalen Fotos, einer Grafik) von Facebook mit nahezu einhundertprozentiger Sicherheit über Ihre individuellen Rechnerdaten identifiziert werden können, wenn Sie bei Facebook Mitglied sind.

Der Gesetzgeber will, dass Sie die Besucher Ihrer Website darüber aufklären, man könnte auch sagen, dass Sie sie warnen müssen.

Und der Gesetzgeber will, dass Sie einem Besucher Ihrer Website erklären, was z. B. Facebook, soweit Sie es wissen, mit den Daten veranstaltet. Das Sie also dem Besucher Ihrer Website sagen: "Pass auf, ich nutze Facebook (oder auch andere Dienste die Deine Bewegungen mitkriegen und abspeichern), was ich dazu sagen kann, mache ich Dir durch einen Link auf deren (meist schwindeligen, mit Texten (absichtlich) bis zur Unverständlichkeit aufgeblasenen Datenschutzerklärungen kenntlich. "So, und jetzt kannst Du entscheiden, ob Du die Angebote meiner Website noch nutzen willst".

Ist das sooo schwer zu verstehen?

Gut, wer viele mitprotokollierende Dienste nutzt, muss auch viel erklären. So ist das halt nun einmal.

Wer weiss besser als Sie, was Sie an Diensten nutzen, an Daten erheben? Klären Sie Ihre Websitebesucher darüber auf, klären Sie Ihre Kunden darüber auf, was Sie mit den Daten veranstalten und das war es, Zweck und Forderung der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung erfüllt.

Dazu brauchen Sie aber niemand, an den Sie zukünftig monatlich zahlen, der Sie langfristig bindet, dazu brauchen Sie niemanden, der Sie mit tausenden von Euros für eine Erstüberprüfung kräftig zur Kasse bittet.

Lassen Sie sich nicht von so einem Quatsch wie "Ein Anwalt nimmt 200, 300, 400, 500 und mehr Euro die Stunde" beeindrucken. Klar, es gibt Anwälte die das aufrufen und die sich dann freuen, wenn es Ihnen einer zahlt, aber es ist keine feststehende unverhandelbare Norm. Ein Anwalt könnte, rein theoretisch, auch für einen Euro die Stunde arbeiten. Derartige Zahlenspiele sollen Ihnen nur suggerieren: "Schau her, die Kosten, welche wir selbsternannten Datenschutzwärter aufrufen sind doch mehr als günstig".

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DSGVO - Datenschutzgrundverordnung? Was also brauchen Sie?

Wenn Sie es sich selbst nicht zutrauen eine halbwegs abmahnsichere Datenschutzerklärung zu erstellen brauchen Sie einen Rechtsbeistand.

Dann brauchen Sie einen Rechtsbeistand, der Ihre möglicherweise vorhandene, aktuelle Datenschutzerklärung einer Prüfung unterzieht. So keine vorhanden: Einen rechtlichen Berater, der sich aufgrund Ihres Gegebenheiten ein Bild macht und Ihnen eine adäquate Datenschutzerklärung erstellt. Zu sagen, bei einem Frisör ist das nicht so viel Arbeit, bei einem Betrieb mit vielen Mitarbeitern aber schon, ist absoluter Unsinn. Je nachdem was ein Friseur z. B. auf seiner Webseite veranstaltet, kann ein Friseur mehr Arbeit machen, als eine Firma mit 1000 Angestellten.

Was müssen Sie sonst noch zur Datensicherheit wissen?

Im Grunde genommen brauchen Sie nur sich selbst und etwas Aufmerksamkeit dazu, was so durch die Presse geht. Gesetzesvorhaben haben meist eine lange Vorlaufzeit und sind sie einmal beschlossen, dauert es manchmal auch "Ewigkeiten" bis sie inkraft treten. Das geht dann vorher meist monatelang durch die Presse.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Gesetzesvorhaben Sie betreffen könnte, rufen sie bei einer Anwaltshotline an: "Ich habe dies und jenes gehört, ich mache beruflich dies und das, könnte mich das tangieren?" und Sie wissen für kleines Geld, was Sie wissen müssen.

Wenn etwas Ihr Geschäft, Ihren Internetauftritt tangieren sollte, fragen Sie für diese Einmalarbeit einen Anwalt per Mail (manche Angelegenheiten sind für die telefonische Rechtsberatung weniger bis nicht geeignet) an und lassen Sie sich eine Angebot machen. Sie können diesen Anwalt, der dann ja die Gegebenheiten bei Ihnen kennt, auch beauftragen Sie zu benachrichtigen, sollte sich gesetzesmässig etwas tun, was für Sie von Wichtigkeit sein dürfte.

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Rechtsberatung zur DSGVO > zur Datenschutzgrundverordung

Index > Rechtlexikon

Index > Portal der Anwaltshotline

Am Gesetzestext interessiert? Kann man sich als Nichtjurist eigentlich sparen.  > HIER

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