Wir renovieren die Seite zum Verkehrsstrafrecht. Dies ist eine kurzfristige Ersatzseite der Anwaltshotline von JustitiaDirect zum Verkehrsstrafrecht, der ältesten Anwaltshotline im Internet, dem Original also. Gegündet 1998. Alle Angaben, welche Sie haben wollen und haben müssen, die wir Ihnen zur Verfgung stellen müssen finden Sie auf der Eingangsseite, der Index der > www.anwaltshotline.org 

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Beratende, kompetente Rechtsanwälte zum Thema Verkehrsstrafrecht erreichen Sie (fast immer) 7/24h unter der Telefonnummer 0900-778899-050. Der Preis, 2,49 Euro/Min (Festnetz + Mobil) für diese Nummer ist seit dem 01.12. 2024 gesetzlich vorgeschrieben. Bei der angegebenen Nummer handelt es sich um die Durchwahl zur Anwaltsoforthilfe, dem Anwaltsnotdienst.

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Anwalt-Hotline, Anwalt-Notdienst, Sofortdienst Verkehrsrecht | Strafrecht-Verkehr | Straftaten im Verkehr, am Steuer.

Thema: Ordnungswidrigkeiten sieht ja mancher noch als Kavaliersdelikt. Bei dem was der Gesetzgeber als Straftat am Steuer sieht sollte das nicht mehr gelten.
Bei Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis Gefährdung des Strassenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung droht Führerscheinentzug, Fahrverbot, im schlimmsten Fall kann Gefängnis drohen.

Straftaten nach Verkehrsstrafrecht:

Das Schlimmste am Anfang, der Alptraum wohl jeden Autofahrers, die fahrlässige Tötung. Darauf stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, viele Punkte, Fahrverbot bis 6 Monate, bzw. Entzug der Fahrerlaubnis.
Fafahrlässige Körperverletzung gilt: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.

Nötigung: Wie das oft gesehene Dranhängen am Kofferraum und der Dauenlichthupe auf der Autobahn bei höchsten Geschwindigkeiten. Aber nicht nur da, sondern mit jeder Form der Nötigung die mit den Fahrzeug verbunden ist. Die Strafen gehen von Geldstrafe bis zu drei Jahre Gefängnis.

Autorennen: Verbotene Kraftfahrzeugrennen nennt sich das in der Juristensprache. Darauf stehen Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre, bei Gefährdung bis zu 5 Jahre, bei Gesundheitsschädigung Dritter bis zu 10 Jahre. Aber, wie wir wissen gab es auch schon lebenslänglich, weil die Richter ein Inkaufnehmen der Tötung bejahten.

Trunkenheit im Verkehr, am Steuer: Die Sanktionen gehen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, viele Punkte, Fahrverbot. Bei Vollsuff kann es auch schon mal schlimmer kommen.

Vollrausch | 323a StGB |: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre.

Gefährdung des Strassenverkehrs: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, bis zu mehr als 20 Punkte, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Mit einer Unachtsamkeit können Sie dabei sein.

Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr = Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, in
schweren Fällen bis zu 10 Jahre. Der Übergang von Gefährdung des Strassenverkehrs zum gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr kann manchmal fliessend sein.

Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre. Bei der Strafzumessung kommt es auch auf den angerichteten Schaden an. Fahrerflucht wird oft als Lappalie gesehen, ist es aber keinesfalls. Gerade wenn da irgendwas (meist ein anderes Fahrzeug) beschädigt wird, man weit und breit allein auf weiter Flur ist, stellt sich die Frage: Und was jetzt? Aber eines haben Sie in diesem Moment, Zeit zum Telefonieren.

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  Die Nummer unserer Anwaltshotline, der anwaltlichen, sofortigen Nothilfe > 0900-778899-050 | 2,49 Euro/Min| 7/24h | Tipp: Im Handy speichern. Am besten jetzt und sofort. Bevor Sie es vergessen. Wir allen wissen ja, unverhofft kommt oft.

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Fahren ohne Führerschein oder genauer; ohne Fahrerlaubnis: Sanktionen, von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, viele Punkte, Fahrverbot bis Entzug der Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein und fahren ohne Fahrerlaubnis sind nicht dasselbe.

Unterlassene Hilfeleistung: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Einmal davon abgesehen, dass es nicht gerade so die feine Art ist anderen nicht zu helfen, es zumindest zu versuchen, zu sagen "Och, hab im Moment gerade keine Zeit" kann unangenehm werden.

Kennzeichenmissbrauch: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, viele
Punkte, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Der Missbrauch von Nummernschildern wird ja oft auch als "Kavaliersdelikt" gesehen. Zwei Autos haben, nur eines ist versichert und dann mal, bei Bedarf, die Schilder kurz tauschen? Der Gesetzgeber sieht darin keine Lappalie.

So, und, wenn dann mal was passiert ist stellen sich spontan solche Fragen:

Was sind die Strafen bei Fahrerflucht? Brauche ich einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht? Wie lange Fahrverbot bei zu schnellem Fahren? Strafen bei Trunkenheit am Steuer? Was passiert, wenn man ohne Führerschein fährt? Strafen für Trunkenheit am Steuer? Wie in Flensburg Punkte vermeiden?

Und und und. Die Antwort ist immer: Es kommt darauf an, auf den Einzelfall.

Und, alte Regel, Fehler die im Vorfeld gemacht werden sind später nur noch ganz selten oder gar nicht mehr zu heilen, aus der Welt zu schaffen. Deshalb ist es wichtigst, sich so froh als möglich schlau zu machen, sich schlau machen zu lassen.


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Sowie der Rechtsberatung online per eMail. 0900er-Nummern sind aus dem Ausland nicht zu erreichen. Da muss also auf die eMail zurückgegriffen werden.

Auf der Eingangsseite finden Sie die Angaben zum Impressum, die Angaben zum Datenschutz + DSGVo in den FAQ dort. Aber vornweg: Ihre Daten gehören Ihnen. Wir setzen keine Cookies, wir lesen Ihren Rechner nicht aus, wir verfolgen sie nicht.

Und zum Schluss ein noch ein Tipp. Vieles, was bussgeldkatalog in der Domain hat ist veraltet. Wenn Sie Topaktuelles wollen empfehlen wir Ihnen die Site des Staates herunter zu laden. Es ist eine Riesen-PDF-Datei, die jedoch auch für juristische Laien relativ leicht zu lesen ist. Und, es ist auch ganz unterhaltsam darin zu stöpern und zu staunen, was man so alles falsch machen kann. Den Link dorthin finden Sie  | HIER |