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Wir renovieren die
Seite zum Verkehrsstrafrecht. Dies ist eine
kurzfristige Ersatzseite der Anwaltshotline von JustitiaDirect zum
Verkehrsstrafrecht,
der ältesten Anwaltshotline im Internet, dem Original also.
Gegündet
1998. Alle
Angaben, welche Sie haben wollen und haben müssen, die wir Ihnen zur
Verfgung stellen müssen finden Sie auf der
Eingangsseite, der Index der > www.anwaltshotline.org
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Beratende, kompetente Rechtsanwälte zum Thema Verkehrsstrafrecht erreichen Sie (fast
immer) 7/24h
unter der Telefonnummer 0900-778899-050. Der Preis, 2,49 Euro/Min
(Festnetz + Mobil) für diese Nummer ist seit dem 01.12. 2024
gesetzlich vorgeschrieben. Bei der angegebenen Nummer handelt es sich um
die Durchwahl zur Anwaltsoforthilfe, dem Anwaltsnotdienst.
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Anwalt-Hotline, Anwalt-Notdienst, Sofortdienst Verkehrsrecht | Strafrecht-Verkehr | Straftaten im Verkehr, am Steuer.Thema:
Ordnungswidrigkeiten sieht ja mancher noch als Kavaliersdelikt.
Bei dem was der Gesetzgeber als Straftat am Steuer sieht sollte das
nicht mehr gelten.
Bei Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis Gefährdung des
Strassenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung droht Führerscheinentzug, Fahrverbot,
im schlimmsten Fall kann Gefängnis drohen.
Straftaten nach Verkehrsstrafrecht:Das
Schlimmste am Anfang, der Alptraum wohl jeden Autofahrers, die fahrlässige
Tötung. Darauf stehen bis zu 5 Jahre
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, viele Punkte, Fahrverbot bis 6 Monate,
bzw. Entzug der Fahrerlaubnis.
Fafahrlässige Körperverletzung gilt: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder
Geldstrafe. Nötigung: Wie das oft gesehene
Dranhängen am Kofferraum und der Dauenlichthupe auf der Autobahn bei
höchsten Geschwindigkeiten. Aber nicht nur da, sondern mit jeder Form
der Nötigung die mit den Fahrzeug verbunden ist. Die Strafen gehen von
Geldstrafe bis zu drei Jahre Gefängnis. Autorennen: Verbotene
Kraftfahrzeugrennen nennt sich das in der Juristensprache. Darauf stehen
Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre, bei Gefährdung bis zu 5 Jahre, bei
Gesundheitsschädigung
Dritter bis zu
10 Jahre. Aber, wie wir wissen gab es auch schon lebenslänglich, weil
die Richter ein Inkaufnehmen der Tötung bejahten.
Trunkenheit im Verkehr, am Steuer: Die Sanktionen gehen
von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr,
viele Punkte, Fahrverbot. Bei Vollsuff kann es auch schon mal schlimmer
kommen.
Vollrausch | 323a StGB |: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu
5 Jahre. Gefährdung des Strassenverkehrs:
Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, bis zu mehr als 20 Punkte, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.
Mit einer Unachtsamkeit können Sie dabei sein. Gefährlicher
Eingriff in den Strassenverkehr = Freiheitsstrafe bis zu 5
Jahre, in
schweren Fällen bis zu 10 Jahre. Der Übergang von Gefährdung des
Strassenverkehrs zum gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr
kann manchmal fliessend sein.
Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Geldstrafe
bis Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre. Bei der Strafzumessung kommt es auch
auf den angerichteten Schaden an. Fahrerflucht wird oft als Lappalie
gesehen, ist es aber keinesfalls. Gerade wenn da irgendwas (meist ein
anderes Fahrzeug) beschädigt wird, man weit und breit allein auf weiter
Flur ist, stellt sich die Frage: Und was jetzt? Aber eines
haben Sie in diesem Moment, Zeit zum Telefonieren.
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Die Nummer unserer Anwaltshotline, der anwaltlichen, sofortigen Nothilfe > 0900-778899-050
| 2,49 Euro/Min| 7/24h | Tipp: Im Handy speichern.
Am besten jetzt und sofort. Bevor Sie es vergessen. Wir allen wissen ja,
unverhofft kommt oft.
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Fahren ohne Führerschein oder genauer; ohne
Fahrerlaubnis: Sanktionen, von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr,
viele Punkte, Fahrverbot bis Entzug der Fahrerlaubnis. Fahren ohne Führerschein und fahren ohne Fahrerlaubnis sind nicht dasselbe.
Unterlassene Hilfeleistung: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe
bis zu 1 Jahr. Einmal davon abgesehen, dass es nicht gerade so die feine
Art ist anderen nicht zu helfen, es zumindest zu versuchen, zu sagen
"Och, hab im Moment gerade keine Zeit" kann unangenehm werden.
Kennzeichenmissbrauch: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu
1 Jahr, viele
Punkte, Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Der
Missbrauch von Nummernschildern wird ja oft auch als
"Kavaliersdelikt" gesehen. Zwei Autos haben, nur eines ist
versichert und dann mal, bei Bedarf, die Schilder kurz tauschen? Der
Gesetzgeber sieht darin keine Lappalie.
So, und, wenn dann mal was passiert ist stellen sich spontan solche
Fragen:
Was sind die Strafen bei Fahrerflucht? Brauche
ich einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht? Wie lange Fahrverbot bei zu
schnellem Fahren? Strafen bei Trunkenheit am Steuer? Was passiert, wenn
man ohne Führerschein fährt? Strafen für Trunkenheit am Steuer? Wie
in Flensburg Punkte vermeiden?
Und und und. Die Antwort ist immer: Es kommt darauf an, auf den
Einzelfall.
Und, alte Regel, Fehler die im Vorfeld gemacht werden sind später nur
noch ganz selten oder gar nicht mehr zu heilen, aus der Welt zu
schaffen. Deshalb ist es wichtigst, sich so froh als möglich schlau zu
machen, sich schlau machen zu lassen.
...............Unter www.anwaltshotline.org
gelangen Sie zur Index der Anwaltshotline und sofortigen Rechtsberatung am
Telefon. Sowie
der Rechtsberatung online per eMail. 0900er-Nummern sind aus dem Ausland
nicht zu erreichen. Da muss also auf die eMail zurückgegriffen werden.
Auf der Eingangsseite
finden Sie die Angaben zum Impressum, die Angaben zum Datenschutz +
DSGVo in den FAQ dort. Aber vornweg: Ihre Daten gehören Ihnen. Wir
setzen keine Cookies, wir lesen Ihren Rechner nicht aus, wir verfolgen
sie nicht.
Und zum Schluss ein noch ein Tipp. Vieles, was bussgeldkatalog in der
Domain hat ist veraltet. Wenn Sie Topaktuelles wollen empfehlen wir
Ihnen die Site des Staates herunter zu laden. Es ist eine
Riesen-PDF-Datei, die jedoch auch für juristische Laien relativ leicht
zu lesen ist. Und, es ist auch ganz unterhaltsam darin zu stöpern
und zu staunen, was man so alles falsch machen kann. Den
Link dorthin finden Sie | HIER
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