Der
Verkäufer des Wagens behauptet offensichtlich,
dass es sich bei dem mit Ihnen geschlossenen
Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen um ein
sogenanntes Agenturgeschäft handelt.
Diese
Agenturgeschäfte wurden vor ca. 15 Jahren
"Mode", weil so die Erhebung der
Mehrwertsteuer umgangen werden konnte.
Gebrauchtwagenhändler
nutzen gerne die Möglichkeit des
Agenturgeschäfts, um so offerierte
Gebrauchtwagen an den Mann (oder die Frau) zu
bringen.
Agenturgeschäft
heisst im Klartext nichts anderes, als dass der
Verkäufer lediglich als Vermittler auftritt.
Ist
ein Gebrauchtwagenhändler auch der Verkäufer
eines Fahrzeuges, so muss er mindestens ein Jahr
für Sachmängel haften.
Bei
einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten kann die
Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden.
Es
ist also wichtig, wer im Vertrag mit dem der
Kauf des Autos beschlossen wurde, der Verkäufer
ist.
So
wie Sie mir das schildern, gehe ich einmal davon
aus, dass im Vertrag der Verkäufer der im
Brief eingetragene Vorbesitzer ist.
Um
die Haftung für Sachmängel zu umgehen, werden
oftmals Umgehungsgeschäfte gemacht, die z. B.
so funktionieren:
Ein
Händler nimmt einen Gebrauchtwagen für einen
vorab abgemachten Preis in Kauf genommen, die
Kaufsumme für das Auto welches in Zahlung
genommen wird, wird erst ausgezahlt, wenn der
Wagen verkauft ist.
Im
Kaufvertrag wird dann der noch im Brief
eingetragene Verkäufer, welcher den Wagen in
Zahlung gegeben hat, als Verkäufer genannt.
Derartige
Handhabungen sind sogenannte
"Umgehungsgeschäfte", d. h., dass -
auch wenn ein Dritter im Kaufvertrag als
Verkäufer genannt wird - der Händler der
eigentliche Verkäufer ist und somit auch ein
Jahr lang für auftretenden Mängel an der
verkauften Sache haftet.
Das
Problem, dass sich dabei stellt ist, dass die
blosse Behauptung eines Umgehungsgeschäfts
nicht genügt. Ein solches müsste schon
bewiesen werden.
Ich
würde Ihnen deshalb raten, dass Sie sich mit
dem im Kaufvertrag genannten Verkäufer und im
Brief eingetragenen letzten Besitzer versuchen
in Verbindung zu setzen, um diesen nach den
Konstellationen des Verkaufs des Autos zu
befragen. Möglicherweise weiss die Person nicht
einmal, dass sie im Kaufvertrag als Verkäufer
benannt ist.
In
diesem Fall wären Ihre Chancen, dass die
Klimaanlage im Zuge der Gewährleistung
repariert oder ersetzt würde sehr gut.
Gleiches
gilt, wenn die Klimaanlage zu Zeitpunkt des
Verkaufs bereits defekt war und man Ihnen das
verschwiegen hat. Dies dürfte aber - nach der
Zeit die vergangen ist - nur sehr schwer
nachzuweisen sein.
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