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Unterhaltsrecht: Mehr Unterhalt bei neuer Liebe?

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Thema: Familienrecht - Unterhalt - Unterhaltsrecht -
Datum: Januar 2006 - Ort: Bremen -
 
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Frage:   

 

Ich bin von meiner Frau geschieden und zahle seitdem regelmässig Unterhalt für meine Ex-Frau und meine Kinder.

Es geht nicht um die Höhe dieses Unterhalts im Speziellen.

Das Problem liegt woanders.

Ich habe einige Zeit in einer Stadt gearbeitet, die 500 Kilometer von der Stadt entfernt liegt, wo ich heute wohne.

Dort habe ich eine Frau kennengelernt und mich in diese Frau verliebt. 

Mittlerweile bin ich wieder in meiner Stadt und weil ich meine Freundin nur noch selten sah, habe ich Sie gebeten doch zu mir zu kommen. 

Sie ist von Ihrer Arbeit her ortsunabhängig. Sie arbeitet im Internet.

Nachdem sie einige Male hier bei mir zu Besuch war ist sie dann ganz hier geblieben. Sie hat aber immer noch Ihre Wohnung.

Für mich sind für ihr Hiersein zuätzliche Kosten entstanden, weil ich einen neuen Rechner anschaffen musste und mir einen Internetzugang einrichten musste, damit sie arbeiten kann, wenn Sie hier ist.

Meine Exfrau hat dies nun mitbekommen und verlangt deswegen mehr Unterhalt. Sie sagt, dass ich ja nun weniger Kosten hätte, da meine Freundin sich ja wohl an den Kosten beteiligen würde.

Dem ist aber wirklich nicht so.

Genaugenommen habe ich z. Zt. tatsächlich im Monat ca. 50 Euro Mehrkosten dadurch, dass meine Freundin bei mir wohnt.

Nun meine Frage:

Kann meine Ex-Frau tatsächlich von mir mehr Unterhalt verlangen, nur weil ich jetzt nicht mehr alleine in meiner Wohnung lebe?

 

Antwort:  
.

 

Mich würde interessieren, wo Ihre Frau diese Information her hat.

Es ist zwar richtig, dass eine zum Unterhalt verpflichtete Person eventuell mehr Unterhalt zahlen muss, wenn sie mit einer anderen Person zusammenzieht und deswegen Kosten spart,.

Eine Automatisme ist dies jedoch deshalb noch lange nicht.

Wie Sie schreiben, haben Sie finanziell keinen Vorteil. Das Gegenteil ist der Fall.

Nur weil jemand nicht mehr allein lebt, darf nicht per se unterstellt werden, dass er nun deswegen Kosten einspart und mehr Unterhalt zahlen kann.

Davon würde auch ein Familiengericht nicht automatisch ausgehen, wenn Ihre Exfrau klagen sollte.

Es kommt immer auf den Einzelfall und die Umstände dieses Einzelfalles an.

Sie schreiben, dass Ihre Freundin immer noch Ihre eigene Wohnung in einer 500 Kilometer entfernten Stadt unterhält.

Warum also sollte sie sich zusätzlich an Ihren Kosten beteiligen?

Durch die Hin- und Herfahrerei entstehen weitere zusätzliche Kosten.

Dass Gelder eingespart werden müsste dargelegt und auch bewiesen werden.

Das dürfte in Ihrem Fall nicht gelingen und auch der Anschein spricht nicht dafür, dass Sie durch das Zusammenleben mit Ihrer Freundin tatsächlich einen finanziellen Vorteil haben.

Ich sehe also wenig Chancen, dass Ihre Exfrau mit einer Klage auf Änderung des Unterhalts durchdringen könnte.

Insofern können Sie sich beruhigt zurücklehnen und abwarten.

 

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