Mich
würde interessieren, wo Ihre Frau diese Information her hat.
Es ist zwar richtig,
dass eine zum Unterhalt verpflichtete Person eventuell mehr Unterhalt
zahlen muss, wenn sie mit einer anderen Person zusammenzieht und
deswegen Kosten spart,.
Eine Automatisme ist
dies jedoch deshalb noch lange nicht.
Wie Sie schreiben,
haben Sie finanziell keinen Vorteil. Das Gegenteil ist der Fall.
Nur weil jemand
nicht mehr allein lebt, darf nicht per se unterstellt werden, dass er
nun deswegen Kosten einspart und mehr Unterhalt zahlen kann.
Davon würde auch
ein Familiengericht nicht automatisch ausgehen, wenn Ihre Exfrau
klagen sollte.
Es kommt immer auf
den Einzelfall und die Umstände dieses Einzelfalles an.
Sie schreiben, dass
Ihre Freundin immer noch Ihre eigene Wohnung in einer 500 Kilometer
entfernten Stadt unterhält.
Warum also sollte
sie sich zusätzlich an Ihren Kosten beteiligen?
Durch die Hin- und
Herfahrerei entstehen weitere zusätzliche Kosten.
Dass Gelder
eingespart werden müsste dargelegt und auch bewiesen werden.
Das dürfte in Ihrem
Fall nicht gelingen und auch der Anschein spricht nicht dafür, dass
Sie durch das Zusammenleben mit Ihrer Freundin tatsächlich einen
finanziellen Vorteil haben.
Ich sehe also wenig
Chancen, dass Ihre Exfrau mit einer Klage auf Änderung des Unterhalts
durchdringen könnte.
Insofern können Sie
sich beruhigt zurücklehnen und abwarten.
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