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Das Berliner Testament oder Ehegattentestament -

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Frage:   
 

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

mein Mann und ich machen uns zur Zeit Gedanken darüber, dass uns mal etwas passieren könnte.

Wir wollen ein gemeinsames Testament aufsetzen.

Wir wollen es so geregelt sehen, dass wenn einem von uns etwas passiert der andere weitermachen kann ohne irgendwie eingeschränkt zu sein.

Es ist nicht so, dass wir unsere Kinder oder andere Erben benachteiligen wollen, es ist nur so, dass wir eine Firma haben und die geschäftliche Lage es gar nicht erlaubt, dass aus unserem "Vermögen" Teile abgezogen werden.

Unsere Kinder sind 18 und 20 Jahre alt.

Wir haben gehört, dass es so etwas wie ein Ehegattentestament gibt. 

Könnten Sie uns dazu Näheres sagen?

Antwort:  
 

Es ist richtig, dass es so etwas wie ein Ehegattentestament gibt.

Genannt sei hier das sogenannte Berliner-Testament.

Ihre Kinder sind erwachsen, deshalb bietet sich für Sie diese Lösung als Testament an.

Wenn ich Sie richtig verstehe, ist es Ihnen wichtig, dass im Falle des Ablebens eines Ehepartners der andere versorgt sein und keine finanziellen Nachteile erleiden soll.

Sie können festlegen, dass, wenn einer von Ihnen stirbt der andere Alleinerbe sein soll. Erst wenn der erbende Überlebende von Ihnen beiden auch stirbt, werden die Kinder Erben.

Ist das Testament erst einmal festgelegt kann es nicht mehr so einfach wie ein "normales" Testament einseitig geändert werden. Auch ein Widerruf ist nicht mehr so ohne Weiteres möglich.

Beim Berliner-Testament handelt es ich um wechselseitige Verfügungen und nicht mehr um Verfügungen eines Einzelnen.

Stirbt einer der "Testamentlasser" werden die im Testament getroffenen Vereinbarungen für den Überlebenden bindend und können nicht mehr abgeändert werden.

Probleme können sich z. B. - nach dem Tod eines Teils eines Einzelnen daraus, dass dieser wieder heiraten sollte und aus dieser Ehe weitere Kinder hervorgehen.

Auch nicht selten sind Streitereien mit Kindern, wenn diese nach dem Tod des zuerst versterbenden Elternteils beginnen ihre echten oder vermeintlichen Ansprüche auf den Pflichtteil einzufordern.

Wenn Sie ein Testament aufsetzen wollen, das möglichst wenig Spielraum für Interpretationen lässt und vorhersehbare Streiterein berücksichtigt würde ich Ihnen ans Herz legen einen Rechtsanwalt einzuschalten und mit der Formulierung nach Ihren Bedürfnissen zu beauftragen.

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