Es ist richtig, dass es so etwas wie ein
Ehegattentestament gibt.
Genannt sei hier das sogenannte
Berliner-Testament.
Ihre Kinder sind erwachsen, deshalb bietet
sich für Sie diese Lösung als Testament an.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist es Ihnen
wichtig, dass im Falle des Ablebens eines
Ehepartners der andere versorgt sein und keine
finanziellen Nachteile erleiden soll.
Sie können festlegen, dass, wenn einer von
Ihnen stirbt der andere Alleinerbe sein soll.
Erst wenn der erbende Überlebende von Ihnen
beiden auch stirbt, werden die Kinder Erben.
Ist das Testament erst einmal festgelegt kann
es nicht mehr so einfach wie ein
"normales" Testament einseitig
geändert werden. Auch ein Widerruf ist nicht
mehr so ohne Weiteres möglich.
Beim Berliner-Testament handelt es ich um
wechselseitige Verfügungen und nicht mehr um
Verfügungen eines Einzelnen.
Stirbt einer der "Testamentlasser"
werden die im Testament getroffenen
Vereinbarungen für den Überlebenden bindend
und können nicht mehr abgeändert werden.
Probleme können sich z. B. - nach dem Tod
eines Teils eines Einzelnen daraus, dass dieser
wieder heiraten sollte und aus dieser Ehe
weitere Kinder hervorgehen.
Auch nicht selten sind Streitereien mit
Kindern, wenn diese nach dem Tod des zuerst
versterbenden Elternteils beginnen ihre echten
oder vermeintlichen Ansprüche auf den
Pflichtteil einzufordern.
Wenn
Sie ein Testament aufsetzen wollen, das
möglichst wenig Spielraum für Interpretationen
lässt und vorhersehbare Streiterein
berücksichtigt würde ich Ihnen ans Herz legen
einen Rechtsanwalt einzuschalten und mit der
Formulierung nach Ihren Bedürfnissen zu
beauftragen.
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