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Was darf in einem Arbeitszeugnis nicht drin stehen?

 

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 Recht: Fragen - Antworten
Thema: Arbeitsrecht - Arbeitszeugnis v. Arbeitgeber | 
Datum: Juli 2005 - Ort: Neuruppin -
 
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Frage:   

 

Ich habe folgendes Problem aus den Arbeitsrecht:

Ich habe mehr als 5 Jahre bei einer Firma gearbeitet, die sich mit den Internet (Webhosting etc) befasst und dort die Telefonauskunft im Support gemacht.

Mein Verhältnis zu meinen Vorgesetzten und meinem direkten Chef waren immer sehr gut.

Nur einmal kam es zu ernsthaften Differenzen. Das ist jetzt ca. 6 Monate her. Da rief ein Kunde, dem die Webseite gesperrt worden war, bei unserer Firma an. Er schilderte, dass er die Webseite unbedingt brauche und dass ihm sämtliche Zugänge zu seinen Daten gesperrt worden war.

Ich überprüfte die Angelegenheit und stellte fest, dass der Zugang des Kunden wegen eines Zahlungsrückstandes gesperrt war. Gleichzeitig war aus den Daten erkennbar, dass aufgrund der geleisteten Zahlungen eigentlich kein Rückstand entstanden sein konnte. Es musste also irgendwo ein Fehler in unserem System sein.

Daraufhin veranlasste ich, dass der Zugang diesen Kunden umgehend wieder entsperrt wurde.

Einige Wochen später wurde ich zu unserem Abteilungsleiter gerufen, der mich auf diesen Vorfall ansprach. Anscheinend hatte dieser Kunde einen Rechtsanwalt beauftragt gegen unsere Firma Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Er hatte mich als Zeugen dafür benannt, dass der Zugang zu Unrecht gesperrt worden war.

Mein Abteilungsleiter legte mir nahe, den Vorgang doch noch einmal "genau zu überdenken". Damit wollte er wohl andeuten, dass ich eine eventuelle Aussage so "korrigieren" sollte, dass ich selbst mich geirrt hätte.

Mein Abteilungsleiter machte mir bekannt, dass man bereits den Firmenanwalt darüber informiert hätte, dass die Aussage, dass es sich um einen Versehen der Firma handelt, so von mir nicht gemacht worden war.

Ich erbat mir Bedenkzeit, äusserte mich aber, auch auf Nachfragen meiner Vorgesetzten nie dahingehend, dass ich diese "geschönigte" Version bestätigen würde.

Ab der ersten Besprechung wegen dieser Angelegenheit wurde das Klima in der Firma irgendwie immer dumpfer.

Vier Monate später habe ich dann die Kündigung eingereicht, weil ich sowieso den Arbeitgeber wechseln wollte.

Ich erbat mir ein Arbeitszeugnis, welches sich beim Durchlesen doch recht positiv anhörte.

Dieses Zeugnis zeigte ich einem Bekannten meines Mannes, der bei einem Reiseveranstalter als Personalchef arbeitet. Dieser sagte mir nun, dass meine Arbeitszeugnis verschlüsselt wäre und eigentlich nicht sehr gut ist. Auch riet er mir, dass Zeugnis in zwei bestimmten Punkten ändern zu lassen.

Das habe ich dann gemacht. Zwischenzeitlich war das Arbeitsverhältnis beendet und es geschah lange nichts.

Erst als ich damit drohte einen Rechtsanwalt zu beauftragen (Rat eines Ihrer Rechtsanwälte!) erhielt ich mein neues Arbeitszeugnis.

Dieses legte ich wieder dem Bekannten meines Mannes vor und dieser sagte mir nun, dass zwar die beiden reglementierten Punkte etwas posititiver wären, aber der Rest des Zeugnisses so umformuliert wäre, dass nun das neue Zeugnis insgesamt schlechter als das alte Arbeitszeugnis sei. Wiederrum riet der Bekannte meines Mannes dagegen juristisch vorzugehen.

Wie sehen Sie die Angelegenheit?

 

Antwort:  
 

Zunächst möchte ich einmal anmerken, dass ich es schon mehr als bedenklich finde, dass man Sie versuchte zu einer Straftat anzustiften, denn nichts anders ist in der Aufforderung Ihres Arbeitgebers zu sehen.

Was Sie schildern ist so selten nicht. Es kommt öfter vor, dass Arbeitgeber Zeugnisse die in bestimmten Punkten reklamiert werden, dann in weiteren Punkten auch noch geändert werden. 

Auffallend daran ist, dass die Änderungen meist zu Lasten dessen gehen, der eine Korrektur von seinem Arbeitszeugnis gefordert hat.

Grundsätzlich ist es so, dass ein Arbeitnehmer ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat.

Zu verschlüsselten Formulierungen wird deshalb gegriffen, weil ein Arbeitszeugnis zwar wahr sein soll, aber der Arbeitnehmer in einem Arbeitszeugnis nicht "schlecht" gemacht werden darf.

Die Formulierungen in einem guten Arbeitszeugnis klingen deshalb manchmal arg übertrieben.

Nun ist es so, dass, wenn das Arbeitszeugnis geschrieben wird, dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, dass er sich überlegt, was genau er sagen will. Ist das Arbeitszeugnis mal aus dem Haus und in Händen des Arbeitnehmer ist es für eine Korrektur zu spät.

Er erhält es ja nur zurück, wenn ein Arbeitnehmer mit dem Zeugnis insgesamt und in Teilen nicht einverstanden ist.

So war das bei Ihnen, nur haben Sie nicht das Arbeitszeugnis insgesamt beanstandet, sondern lediglich zwei Punkte, die Sie auch explizit benannt haben.

Für den Arbeitgeber gab es also keine Veranlassung sich über die beanstandeten Punkte hinaus Gedanken zu machen, sodass Ihr Arbeitszeugnis hier auch nicht hätte geändert werden dürfen.

Dies wäre allenfalls vertretbar, wenn Ihrem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Korrektur des beanstandeten Zeugnisse neue Anhaltspunkte zur Verfügung gestanden hätte, die ihm zum Zeitpunkt der Erstausstellung noch nicht bekannt sein konnten.

Nach diesseitiger Ansicht können Sie also sehr wohl wiederum von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass er Ihr Arbeitszeugnis in den Punkten, die von Ihnen nicht reklamiert wurden, in den "Urzustand" zurückschreibt.

Hierzu sollten Sie eine angemessene Frist setzen. War angemessen ist, darüber variieren die Ansichten der Gerichte. Aber zwei bis vier Wochen dürften in Ihrem Fall angemessen sein.

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