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Scheidung > Kinder > Umgangsrecht 

Da hat sich in den letzten Jahren so einiges geändert. Besonders in der Rechtssprechung der Familiengerichte.

Während noch vor einigen Jahren z. B. ein Vater eines nichtehelichen Kindes nahezu rechtlos war hat er heute ein gesteigertes Mitspracherecht.

Das Umgangsrecht ist heute Teil des Sorgerechts, dass beim einem Kind beide Elterteile gemeinsam haben.

Was sich in der Theorie gut und einfach anhört ist jedoch in einer Vielzahl von Fällen im täglichen Leben alles andere als easy zu handhaben. Einer der Hauptgründe ist nicht zuletzt, dass gemeinsame Kinder für viele das letzte Mittel sind den ehemaligen Partner noch unter Druck setzen zu können. 

Die Machtausübung auf den Expartner über das Kind, die Kinder, ist allseits genauso beliebt wie unverantwortlich. Auch die Nötigung: Kind gegen Geld, mag auch der Sicht eines Betroffenen verständlich sein. Aber; dient das auch dem Kindeswohl?

Das Gesetz gibt den Eltern die Verantwortung an die Hand in Kindeswohl in allen Fällen des täglichen Lebens immer irgendeine Lösung zu finden die nicht nur den Eltern, sondern und das ist das Hauptanliegen des Gesetzgebers auch dem Kind gerecht wird.

Der Streit entzündet sich leider allzu oft am Umgang, dem Umgangsrecht, dem Recht mit dem Kind Umgang zu haben und zu pflegen.
Wer holt das Kind wann ab? Wer bringt es zurück? Wie lange kann es bei wem bleiben? Kann man den Umgang mit den ungeliebten Schwiegereltern verhindern? Wer kann das Kind wann und wie lange mit in Urlaub nehmen? Was wenn die Eltern hunderte von Kilometern auseinander leben? Was, wenn ein neuer Lebenspartner mit dem Kind oder das Kind mit ihm nicht klarkommt.

Der Gesetzgeber erwartet hier, dass die Eltern sich im Kindeswohl einigen. Eine schöne Theorie, die leider vielmal nicht funktioniert. Und wenn es nicht funktioniert, müssen wie immer die Gerichte entscheiden.

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Missbrauch des Umgangsrechts?

Es muss leider so gesagt werden: Der findet täglich vielfach statt, wenn den Expartnern nichts bleibt, als über die Kinder Druck auf den anderen auszuüben. Die Kinder stehen da manchmal völlig verstört zwischen den Fronten. Und das sollte auf alle Fälle vermieden werden und da verstehen die Familienrichter auch keinerlei Spass. Jedenfalls die wenigsten.

Anrufe bei unserer Anwaltshotline häufen sich an den Wochenenden. Dann kommen die Hilferufe von Vater und Mutter rein, wenn der / die Ex plötzlich anfängt zu spinnen, wie viele Anrufer sich ausdrücken. Dann sind die Anwälte nicht nur Rechtsberater sondern allzu oft auch Psychotherapeuten, die den Versuch unternehmen die Hektik aus der Geschichte zu nehmen, damit panische Reaktionen unterbleiben.

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