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Reform des Familienrechts _

Was ist aus den grossen Plänen zum Familienrecht, zur Scheidung geworden?

Von den Änderungen im Familienrecht und somit auch Scheidungsrecht hatten sich viele sicherlich mehr versprochen.

An den Kosten der Scheidung hat sich bisher nichts geändert.

Die wesentlichste Änderung im Familienrecht, die auch für die Scheidung wichtig ist, ist wohl die Änderung im Unterhaltsrecht, genau gesagt beim nachehelichen Unterhalt.

Beim Unterhalt beim Getrenntleben (dem Trennungsunterhalt) bleibt es mehr oder weniger so wie es bisher war.

Beim nachehelichen Unterhalt sollen sich zukünftig die Zahlungen auf das Notwendige beschränken. Die Ehepartner sollen für Ihren Unterhalt möglichst selbst aufkommen. Das gilt auch wenn Kinder vorhanden sind. Hier soll zukünftig grundsätzlich Schluss sein, wenn die jüngsten Kinder drei Jahre alt sind.

Weitere Änderungen im Scheidungsrecht stehen an. So soll beim Zugewinnausgleich zukünftig der Tag der Einreichung der Scheidung der Stichtag für die Berechnungen des Ausgleichs sein.

Die Scheidung ohne Anwalt war im Gespräch. Dann sollte es über den Notar laufen, bei dem zuvor eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird, wie die Scheidung abgewickelt werden soll. Daraus ist nichts geworden.

Auch bei der Eingehung der Ehe bestehende Schulden sollen beim Zugewinnausgleich mit berücksichtigt werden. Eigentlich eine logische Sache, wenn diese Schulden während der Ehe getilgt werden, stellt dies ja ebenfalls so etwas wie einen Zuwachs des Vermögens dar. Ein negativer Saldo wird egalisiert.

Im Scheidungsverfahren kann zukünftig ein vorläufiger Rechtschutz beantragt werden, wenn zu befürchten ist, dass einer der Partner Vermögen zur Seite schaffen wird. Das dürfte Raum für weitere Auseinandersetzungen und eventuellem Druckmachen mit eventuell unrichtigen Angaben schaffen.

Bisher muss ein solches "Sich-arm-machen" durch Beweise nachgewiesen werden, was natürlich auch nicht gerade einfach ist.

Ebenfalls Änderungen soll es im Vorsorgungsausgleich geben. Es soll nichts mehr in die Zukunft verschoben werden können. Das macht Sinn, auch unter dem Aspekt, dass es besser ist einen endgütigen Schlussstrich ziehen zu können.

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