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Scheidung > Gerichtskosten _

Die Gerichtskosten bei einer Scheidung sind überschaubar.

Die Gerichtskosten bei einer Scheidung stellen den kleineren Teil der Kosten dar. Diese fallen immer an, während zwei sich scheiden lassen Wollende ihre Scheidung mit einem Anwalt durchziehen können. Die Kosten können dann geteilt werden.

Die Gerichtskosten richten sich wie die Kosten für den Rechtsanwalt nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Wie der zu beurteilen ist liegt in der Hand der Gerichte. Über zwei Daumen: Das Nettoeinkommen beider mal drei.

Hier ein paar Beispiele anfallender Gerichtskosten:

Streitwert: 4000 Euro - Gerichtskosten: rd. 210,00 Euro 

Streitwert: 5000 Euro - Gerichtskosten: rd. 302,00 Euro

Streitwert: 6250 Euro - Gerichtskosten: rd. 210,00 Euro

Streitwert: 10 000 Euro - Gerichtskosten: rd. 392,00 Euro

Streitwert: 31 000 Euro - Gerichtskosten: rd. 740,00 Euro

Diese Auflistung stellt nicht den Anspruch vollständig oder bis auf den Cent genau zu sein, weil die Beträge hinter dem Komma auf- oder abgerundet wurden.

Diese Listung soll jemandem der keine Vorstellung über bei einer Scheidung anfallende Gerichtskosten hat, einen ungefähren Überblick verschaffen.


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Schreckgespenst bei Scheidung: die Kosten.

Die Gerichtskosten halten sich in Grenzen. Bei den Anwaltskosten kann gesagt werden, dass, solange eine Scheidung noch nicht anhängig ist, also vorgerichtlich gearbeitet wird, die Kosten zwischen Mandant und Anwalt frei verhandelt werden können.

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