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Scheidung online - Scheidung direkt am Beispiel
einer Anfrage, welche über die Rechtsberatung per Mail hereinkam. Frage: Mein
Mann und ich haben uns in den letzten Jahren so
richtig auseinandergelebt. Es
wurde zwar nicht darüber gesprochen, aber es
war eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis das
Thema Scheidung auf den Tisch kommen würde. Das
ist nun geschehen. Mein Mann hat anscheinend
schon vor einiger Zeit eine Frau kennengelernt,
mit der er jetzt zusammenziehen will. Das
erfuhr ich, nachdem ich im Briefkasten einen
(seinen) Scheidungsantrag vorgefunden habe. Ich
habe ihn dann darauf angesprochen und er meinte,
dass es ja kein Problem sei, wenn wir nun beide
behaupten würden schon länger als ein Jahr
getrennt zu sein, geschieden zu werden. Ich
habe gegen die Scheidung nichts einzuwenden. Deshalb
meinte mein Mann, dass es nicht notwendig wäre
einen zweiten Anwalt für mich einzuschalten. Es
würde genügen, dass er den Scheidungsantrag
gestellt hätte. Er
hatte seine Informationen aus dem Internet und
sprach von so etwas wie einer Online-Scheidung
und tatsächlich ist der Rechtsanwalt, der ihn
vertritt auch nicht aus unserer Stadt. Ich
habe nun selbst im Internet nachgeschaut, aber
die Informationen, die mich interessieren nicht
gefunden, d. h., ich habe schon etwas gefunden,
nur, meine Fragen hat es nicht zur
Vollkommenheit beantwortet. Ich
habe auch keine Lust mehr viele weitere Stunden
deshalb im Internet zu verbringen. Möglichweise
ist es fruchtbarer und auch billiger, wenn meine
Fragen von einem Ihrer Rechtsanwälte
beantwortet werden. Ich
möchte halt im Grunde nur wissen, ob mir ein
Nachteil entstehen kann, wenn ich mich damit
einverstanden erkläre, dass, aus
Kostengründen die Scheidung von einem Anwalt
bearbeitet wird. Es
ist nicht so, dass ich meinem Noch-Ehemann
misstraue, aber meine Mutter sagte schon immer:
Vorsicht ist die Mutter... Aber
das kennen Sie ja. .. Dies
ist nicht die erste Frage, die uns zur sog.
Online-Scheidung erreicht. Eine Online-Scheidung
in dem Sinn, dass die Scheidung elektronisch
durchgeführt werden könnte gibt es in
Deutschland (noch) nicht. Gemeint
ist damit etwas, was es schon immer gibt und
juristisch die "einvernehmliche"
Scheidung genannt wird. Das heisst nicht anderes
als dass, wenn sich die Ehepartner einig sind es
genügt, wenn derjenige, der die Scheidung
einreicht, den Scheidungsantrag stellt einen
Anwalt haben muss. Das ist nämlich von Gesetzes
wegen so vorgeschrieben. Das
einzige was daran "online" ist, dass
Sie mit dem Scheidungsantrag einen Anwalt mehr
oder weniger online beauftragen können und mit
diesem Anwalt auch den wesentlichen
Schriftverkehr "online" abwickeln
können. Deshalb
kann der Anwalt auch in einer anderen Stadt
ansässig sein. Das war auch vor den Zeiten des
Internet so, nur war es damals schwieriger einen
auswärtigen Anwalt zu finden und auch die Wege
der Kommunikation waren etwas schwieriger. Der
Begriff "Online-Scheidung" hat sich
irgendwie so eingeschlichen, es klingt halt
irgendwie "moderner". Das ist aber
auch alles. Findet
ein Gerichtstermin statt, muss auch der
auswärtige Anwalt vor Ort zu diesem Termin in
Person erscheinen oder sich von einem anderen
Anwalt vertreten lassen. Gestatten
Sie mir deshalb bitte, dass ich im Weiteren
statt von der "Online-Scheidung"
korrekt von der einvernehmlichen Scheidung
spreche. Die
einvernehmliche Scheidung mit einem Rechtsanwalt
kann nur gehen in Fällen, in denen nicht auf
den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich
oder den Unterhalt verzichtet werden soll. Hier
müsste also schon einmal zwischen Ihnen und
Ihrem Mann eine faire Lösung gefunden werden. Wird
verzichtet oder wird erkennbar, dass der auch
teilweise Verzichtende benachteiligt wird, wird
das Gericht ihm notfalls einen Rechtsanwalt
zuordnen. Das
hat ganz einfach den Grund, dass der
Verzichtende durch seinen Verzicht nicht auch
noch benachteiligt werden soll. Dann
sollten Sie bedenken, dass ein Scheidungsantrag
auch wieder zurückgezogen werden kann. Hat dann
der nicht anwaltlich vertretene keinen eigenen
Scheidungsantrag gestellt, findet die Scheidung
nicht statt. Wenn
Sie also auch ganz sicher sein wollen, dass die
Scheidung auch durchgeht, sollten Sie einen
eigenen Scheidungsantrag stellen. Dazu aber
brauchen Sie eine anwaltliche Vertretung. Wenn
Sie beide behaupten, schon länger als ein Jahr
getrennt zu sein, wird das Gericht Ihnen
sicherlich keine Steine in den Weg legen und die
Scheidung durchziehen. Eine einvernehmliche Scheidung, Onlinescheidung kann schon, um Kosten zu sparen, angedacht werden. Der jedoch nicht anwaltlich Vertretene sollte sich jedoch vorab und auch während des Scheidungsverfahrens schlau machen, wenn ihm etwas "seltsam" vorkommt. Dazu eignet sich Anwaltshotlines ideal: Man greift zum Telefon und ist einige Minuten für kleines Geld schlauer. .................................... < Zurück zur
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