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direkt per Telefon, aber auch per Email zum Familienrecht, zur Scheidung
etc. Fallbeispiele
aus dem Familienrecht: Es ist auch nicht
erforderlich, dass beide Ehegatten die
Scheidung wollen. Es reicht vielmehr
aus, wenn einer der Ehegatten die
Scheidung möchte. Einzige Konsequenz,
wenn einer der Ehegatten der Scheidung
nicht zustimmt, ist die, dass sich die
zu absolvierende Trennungszeit von einem
auf drei Jahre verlängert. Wenn
überhaupt kein Grund für eine Trennung
vorliegt, so kann der Ehepartner seinen
Anspruch auf Herstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) geltend
machen. Dies ist nur dann nicht möglich
und auch nicht durchsetzbar, wenn sich
das Verlangen des Ehemannes als rechtsmissbräuchlich
darstellt oder die Ehe gescheitert ist. Weiterlesen:
Trennungsunterhalt
- ------ Wenn es jetzt in
diesem Punkt zu Differenzen zwischen den
Eheleuten kommt, so gibt es mehrere Möglichkeiten:
Beispiel:
Wenn Sie
um die Gesundheit Ihres Sohnes
fürchten, wenn dieser jetzt mit seinem
Vater ins Ausland fliegt, können Sie die Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sich
selbst beantragen.
Da ein
solches Verfahren recht zeitaufwendig
ist und wenn der
geplante Flug des Sohnes bald ansteht,
haben Sie die Möglichkeit, die
Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes im Wege
der einstweiligen Anordnung oder
einstweiligen Verfügung zu beantragen.
Dabei handelt es
sich um Eilverfahren, in denen im
Extremfall innerhalbweniger Stunden eine
gerichtliche Entscheidung ergeht.
Weiterlesen: Familienrecht
- Sorgerecht
-
-------- Solange Sie mit
den Kindern aus zweiter Ehe im gleichen
Haushalt leben, erfüllen
Sie Ihre Verpflichtung zum Unterhalt
durch Naturalleistung, indem Sie
sie versorgen. Erst wenn auch in
der zweiten Ehe eine Trennung erfolgen
würde, würden Sie auch
gegenüber den Kindern aus der zweiten
Ehe barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt wird
dann, wie jetzt auch nach der
Düsseldorfer Tabelle ermittelt.
Ergibt sich dann unter Berücksichtigung
der Summe der Unterhaltsbeträge
und Ihres Einkommens, dass Sie nicht in
der Lage sind, den vollen
Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
zu zahlen. Weiterlesen: Wiederheirat
- Unterhalt - ------- Die
Scheidung ist vollzogen. Die Partner leben wieder
allein. Der finanziell besser gestellte zahlt dem
wirtschaftlich schwächeren Unterhalt. Die Höhe richtet
sich nach dem Einkommen, bzw., von dem was von dem
Einkommen übrigbleibt. Was,
wenn jetzt der Unterhalt zahlende wieder mit einem
Partner zusammenzieht? Kann dann automatisch angenommen
werden, dass er Geld spart und deshalb mehr Unterhalt
zahlen kann? Weiterlesen:
Unterhaltsrecht
- Unterhaltszahlung ----- Kompliziert wird es
immer, wenn geschiedene Ehepartner oder
unterhaltspflichtig Kinder ins Ausland verziehen und der
Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Es muss
geklagt werden. Die Frage ist: Wo? Nach welchem
Recht richtet sich der zukünftige Unterhalt? Weiterlesen:
Unterhalt
- Unterhaltsregelungen im Ausland ------- Die Rechtsanwälte unserer
Hotline helfen Ihnen gerne schnell weiter,
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Anruf wissen Sie in wenigen Minuten mehr. Sehen Sie > Telefonische
Rechtsberatung Familienrecht
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