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a) Justitia Direct, als Betreiber der Hotline www.anwaltshotline.org stellt Ihnen und interessierten Anwälten als technischer Mittler die Servicenummer und Anrufweiterleitungen zur Verfügung.

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b) Ihr technischer Vertragspartner für aus unserer Einflusssphäre stammende Störungen dieses technischen Services ist immer Justitia Direct.

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c) Der Preis für die Inanspruchnahme der Servicedienstleistung und der Servicenummer 09001 berechnet sich nach einem Preis von 1,85 Euro je Minute und wird nach der Dauer der Serviceleistung berechnet. Anrufe über Handy sind leider wesentlich teurer, weil Ihr Provider sich auf unsere preisgünstigen 1,85 Euro je Minute kräftige Gebühren draufschlägt. Deshalb unser Tipp: Rufen Sie über ein normales Telefon an.

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d) Die vom Anrufer gesuchte und über die Mittlung hinausgehende Dienstleistung - Rechtsauskunft - wird nicht von Justitia Direct erbracht und geschuldet. Vertragspartner des Anrufenden für die Dienstleistung Rechtsrat wird der jeweils mit dem Anrufer in Kontakt gebrachte Berater - Anwalt.

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e) Die Bedingungen für das Zustandekommen einer Vereinbarung der zueinandergebrachten Parteien sind deren Willensbildung unterworfen - dies beinhaltet auch stillschweigende Übereinkünfte.
Die Serviceleistung von Justitia Direct endet zu dem Zeitpunkt einer Vereinbarung zwischen den zueinandergeführten Parteien. Die Haftung für den technischen Service bleibt jedoch immer für die Gesamtdauer des Leitungsaufbaus nach den in Punkt b) beschriebenen Kriterien bestehen.

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Auch bei einer festgelegten Minutengebühr handelt es sich um eine Honorarvereinbarung bei der es zu Gebührenunterschreitungen und auch ( bei kleinen Streitwerten) zu Gebührenüberschreitungen - gemessen an der anwaltlichen Gebührenordnung - kommen kann.

Darauf weisen wir an dieser Stelle noch einmal hin. Wir gehen jedoch davon aus, dass der moderne Verbraucher und Nutzer einer Anwaltshotline weiss, was er tut.

 

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