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Stichwort: Mahnverfahren _

Zwangsvollstreckungsbescheid.

Der Zwangsvollstreckungsbescheid kommt immer nach dem Mahnbescheid (früher Zahlungsbefehl), wenn diesen nicht widersprochen wurde.

Auch ein ergangenes Urteil ist sowas wie ein Zwangsvollstreckungsbescheid, weil auch damit ein Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden kann.

Im Falle, dass der Zwangsvollstreckungsbescheid auf einen Mahnbescheid folgt, dann gegen diesen unter bestimmten Umständen noch widersprochen werden, sodass eine Sache dann vor einem Zivilgericht landet und dort entschieden wird.

Es ist aber ratsam es nicht bis zu einem Zwangsvollstreckungsbescheid kommen zu lassen.

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