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Mietrecht - Zurückbehaltungsrecht
Das
Zurückbehaltungsrecht ist das Recht eines Schuldners
eine Leistung oder eine Herausgabe so lange zu
verweigern, bis der andere seine Schuld ausgeglichen
hat.
Beispiel: Ihr Wagen ist in Reparatur, es gibt
Streit über die Höhe der Reparaturrechnung und der
Reparatur rückt Ihren Wagen erst wieder raus, nachdem
die Rechnung bezahlt ist.
Ist in Ihrer Mietwohnung der
Gebrauch derselben durch irgendetwas eingeschränkt, was
der Vermieter zu verantworten hat haben Sie auch hier
ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete oder einem Teil
der Miete.
Haben Sie die Miete nicht gemindert sondern
nur zurückbehalten, müssen Sie das Zurückgehaltene später
wieder rausrücken.
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