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Eherecht - Zugewinngemeinschaft
Wird zu Beginn
einer Ehe nichts anderes vereinbart leben die Ehegatten
in der sogenannten Zugewinngemeinschaft.
Das heisst,
dass alles was diese Ehegatten während der Ehe
hinzugewinnen, also erwirtschaften, beiden zu gleichen
Teilen gehört.
Dies bedeutet aber auch, dass jeder was
er in die Ehe miteingebracht hat am Ende dieser Ehe
wieder mitnehmen kann.
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Die Zugewinngemeinschaft
ist das eigentlich normale Recht in dem Ehegatten
zusammenleben, weil meist geheiratet wird, ohne dass
irgendeine Vereinbarung getroffen oder ein Ehevertrag
geschlossen wurde.
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