Eherecht > Zugewinnausgleich
Ehepaare die
zu Beginn oder vor der Ehe nichts Gesondertes
vereinbaren und sich dann später trennen teilen sich
bei Trennung den in der Ehe erworbenen Zugewinn.
Wird
eine Ehe der die sogenannte Zugewinngemeinschaft
zugrunde lag getrennt, wird das in der Ehe
Hinzugewonnene gerecht geteilt. Zum Hinzugewonnenen gehören
auch erworbene Rentenansprüche.
Ist nichts da,
gibt es auch nichts zu teilen.
Ehepaare ohne Ehevertrag
leben somit automatisch im Rechtszustand der
Zugewinngemeinschaft.
Aber auch dazu gibt es
viele Missverständnisse, vieles ist unklar.
Wir können hier nur
raten:
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