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Stichwort: Eherecht
> Zugewinn
Wird
nichts vereinbart leben Ehepartner immer in einer
Zugewinngemeinschaft.
Konkret heisst dies, das jeder der
Ehepartner während der Ehe und auch nach der Ehe das
für sich behalten kann, was er zum Zeitpunkt der Heirat
besass.
Was während der Ehe insgesamt hinzukommt ist
der Zugewinn.
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