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Stichwort: Zeugnisverweigerungsrecht
Aussageverweigerungsrecht -
Das
Zeugnisverweigerungsrecht ist das Recht eines zur
Stellungsnahme oder Aussage aufgeforderten das Zeugnis
zu verweigern.
Dieses gilt z.B. für den Verlobten eines
Beschuldigten, den Ehegatten oder Ex-Ehegatten, sowie
einen Verwandten. Auch ein Zeuge der sich durch seine
Aussage selbst belasten könnte, darf sich auf das
Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
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