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Stichwort: Recht die Aussage zu verweigern _

Stichwort: Zeugnisverweigerungsrecht Aussageverweigerungsrecht -

Das Zeugnisverweigerungsrecht ist das Recht eines zur Stellungsnahme oder Aussage aufgeforderten das Zeugnis zu verweigern. 

Dieses gilt z.B. für den Verlobten eines Beschuldigten, den Ehegatten oder Ex-Ehegatten, sowie einen Verwandten. Auch ein Zeuge der sich durch seine Aussage selbst belasten könnte, darf sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Letzteres kommt natürlich allzu oft einem Schuldeingeständnis gleich.

Zu sagen: "Es ist mein Freund (Freundin, Lebensgefährtin) reicht dem Gesetzgeber nicht. Die Hochzeit muss schon versprochen sein, also: Verlobung.

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!!! Fragen zum Zeugnisverweigerungsrecht (Aussageverweigerungsrecht)? 

Die Rechtsanwälte der Anwaltshotline Justitia Direkt stehen Ihnen auch bei Fragen zum Zeugnisverweigerungsrecht und zur Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung und beraten Sie auch gerne vorbeugend.

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