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Stichwort: Wiedereinsetzung _

Zivilrecht: Versäumnis einer rechtlichen Handlung oder Notwendigkeit.

Wiedereinsetzung, auch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand! 

Kommt immer in Frage, wenn ein Betroffener eine Frist versäumt hat und dieses Versäumnis genügend entschuldigen kann. 
Akzeptiert das Gericht den Vortrag wird so weiterverfahren als hätte die Versäumnis nie stattgefunden.

"In Urlaub gewesen" ist als Entschuldigung unzureichend. Nimmt Ihre leicht vergessliche Oma die Post an und trägt sie wochenlang spazieren, kommt das als Entschuldigung und Begründung für die Wiedereinsetzung schon eher in Frage.
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Wenn es um die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geht, sollten Sie in der Mehrzahl der Fälle wirklich besser einen Rechtsanwalt befragen, bevor Sie einen solchen Antrag stellen.

Wird der Antrag - aus welchem Grund auch immer falsch oder ungenau formuliert und abgelehnt, gibt es kein Zurück.

Wichtig ist auch, wie eine solche Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand konkret begründet wird.

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!!! Fragen zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand? 

Die erfahrenen Rechtsanwälte der Anwaltshotline JustitiaDirekt stehen Ihnen auch bei Fragen zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung und beraten Sie natürlich auch vorbeugend, damit Sie Ärger schon im Vorfeld vermeiden können.

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