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Stichwort: Wiedereinsetzung
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Auch
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand! Kommt immer in
Frage, wenn ein Betroffener eine Frist versäumt hat und
dieses Versäumnis genügend entschuldigen kann.
Akzeptiert das Gericht den Vortrag wird so
weiterverfahren als hätte die Versäumnis nie
stattgefunden.
"In
Urlaub gewesen" ist als Entschuldigung
unzureichend. Nimmt Ihre leicht vergessliche Oma die
Post an und trägt sie wochenlang spazieren, kommt das
als Entschuldigung und Begründung für die
Wiedereinsetzung schon eher in Frage.
....
Wenn es
um die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geht,
sollten Sie in der Mehrzahl der Fälle wirklich besser
einen Rechtsanwalt befragen, bevor Sie einen solchen
Antrag stellen.
Wird der
Antrag - aus welchem Grund auch immer falsch oder
unrichtig formuliert und abgelehnt, gibt es kein
Zurück.
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