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Stichwort: Widerspruch
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Widerspruch
wird oft mit Einspruch verwechselt.
Die Unterschiede
sind jedoch nicht allzu gravierend und können hier
ausser acht
bleiben, weil eine falsche Bezeichnung unschädlich ist
(sein sollte!).
Der Widerspruch findet statt, wenn eine
Kette rechtlicher Gänge unterbrochen werden soll.
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Widerspruch
wird oft mit Einspruch verwechselt. Das sollte
normalerweise unschädlich sein, wenn erkennbar ist, was
ein Widerspruch Einlegender beabsichtigt hat.
Es gab
aber leider schon Fälle, in denen Richter wegen einer
falschen Bezeichnung einer Widerspruch zurückgewiesen
haben.
Beispiele:
Der Widerspruch findet Anwendung beim Strafbefehl und
beim Mahnbescheid.
So sollte
es nicht sein, aber es ist nun einmal leider so.
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