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Stichwort: Werkvertrag
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A verpflichtet sich im Werkvertrag zur Herstellung eines Werkes.
B verpflichtet sich für das Werk - sofern
mangelfrei - den vereinbarten Preis zu zahlen.
Beispiel: Sie bestellen sich bei Ihrem Schneider einen Maßanzug oder beim Schmied an der Ecke ein neues gusseisernes Treppengeländer.
Muss Ihr Schneider den Stoff für Ihren Anzug erst noch beschaffen, wird
(wurde bis zum 1.1.2002) aus dem Werkvertrag ein Werklieferungsvertrag.
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