Stichwort: Verzug
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In Verzug gerät, wer eine zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringende Leistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht hat.
Der in Verzug geratene schuldet ab diesem Zeitpunkt seinem Gläubiger den Ersatz des durch diese nicht erbrachte Leistung entstandenen Schadens.
Soviel
zum Verzug in wenigen Worten.
Wie
die rechtlichen Konstellationen tatsächlich aussehen
hängt wie immer vom Einzelfall und der einzelnen
Konstellation ab.
Dazu
befragen Sie am Besten einen Rechtsanwalt. Wenn Sie
derjenige sind, dem es droht in Verzug zu geraten, tun
Sie das möglichst bevor "das Kind" in den
Brunnen gefallen ist.
In
Verzug zu geraten kann teuer werden.
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