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Stichwort: Vergleich
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Der Vergleich
ist die gütliche Einigung zweier Streithähne. Diese kann außergerichtlich getroffen werden, aber auch in jeder Phase eines Prozesses.
Ein
(gerichtlicher) Vergleich kann auch auf Widerruf
geschlossen werden. Wird dieser (gerichtliche) Vergleich
nicht widerrufen, wird er für beide Parteien bindend.
Ein vom
Gericht vorgeschlagener Vergleich kann, muss aber nicht
angenommen werden.
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Ein altes Lied, scheinbar
schliessen viele Rechtsanwälte - auch im Beisein ihrer
Mandanten vor Gericht Vergleiche, ohne das diese
Mandanten begriffen haben worum es geht und worauf sie
sich eingelassen haben.
Wenn es Ihr Rechtsanwalt
nicht von sich aus tut, sollten Sie diesen vor einem
Termin darauf ansprechen, was zu tun ist, wenn das
Gericht (was Gerichte gerne tun) einen Vergleich
vorschlägt.
Es ist nicht immer sehr
klug, sich vor Gericht in keiner Weise gesprächsbereit
(vergleichsbereit) zu zeigen. Die Erfahrung zeigt, das
dies leider (obwohl es nicht so sein sollte) nach hinten
losgehen kann.
Geht es z. B. um eine
kleine Summe, die vor dem Amtsgericht verhandelt wird,
ist über dem Amtsgericht (wie Juristen sagen) nur noch
der Himmel, d. h., es gibt keine Möglichkeit ein
"schlechtes" Urteil anzugreifen.
Ein hier einmal
gesprochenes Urteil ist unwiderruflich für alle Zeiten.
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