|
Stichwort: Verdunkelungsgefahr
-
Von Verdunkelungsgefahr wird ausgegangen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine in eine strafbare Handlung involvierte Person die Tatvorgänge aktiv vor den ermittelnden Beamten zu verbergen oder zu verschleiern sucht, z.B. durch Beeinflussung von Zeugen oder dem Beiseiteschaffen von Beweismitteln.
Die
angenommene Verdunkelungsgefahr ist oft Grund einen
Verdächtigen in Untersuchungshaft zu nehmen.
.....
Für die
Verdunkelungsgefahr gilt das gleiche wie für die
Fluchtgefahr. Es hängt vom beurteilenden Richter ab,
wie er eventuelle Gründe für eine Untersuchungshaft
sieht.
Es kommt aber auch darauf
an, wer das Argument der Verdunkelungsgefahr einbringt
und vor allem darauf, wie eine solche
Verdunkelungsgefahr begründet wird.
Als juristischer Laie ist
man da manchmal ganz schnell überfahren und im
Hintertreffen, ohne zu wissen, wie einem geschieht.
Droht Untersuchungshaft
ist es immer ratsam einen Rechtsanwalt an seiner Seite
zu haben.
|