Urheberrecht
Stichwort: Urheberrecht
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Das
Urheberrecht schützt geistige ursprüngliche Schöpfungen aus Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der Urheber kann bestimmen
wer wann, wie und wo sein geistiges Eigentum nutzen und benutzen kann.
Ein Urheberrecht an einem Werk muss
"erarbeitet" und beweisbar sein. Dieses
Urheberrecht ist vererbbar.
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Das
Urheberrecht gehört zu den kompliziertesten
Rechtsgebieten überhaupt.
Zum
Urheberrecht könnten seitenweise Erläuterungen
geschrieben werden, die sie möglicherweise stundenlang
beschäftigen würden und am Ende wären Sie
möglicherweise kaum schlauer als jetzt.
Verstösse
im Urheberrecht können fast ausnahmslos nur im
Einzelfall und der Einzelbetrachtung beurteilt werden
und auch dann ist eine eindeutige Aussage oft nicht zu
treffen, weil im Streitfall ein Gericht entscheiden
müsste.
Wie
die Praxis zeigt und der Volksmund sagt, sind Sie hier
leider oft "in Gottes Hand", wie der Schiffer
auf hoher See.
Vieles
im Urheberrecht hängt von der sogenannten
Schöpfungstiefe ab, die dann von einem Gericht und
somit von Menschen aus Fleisch und Blut zu beurteilen
wäre.
Die
Meinungen können dann schon einmal voneinander
abweichen.
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