UnterlassungserklärungDie
Unterlassungserklärung findet sich überall dort, wo auch Abmahnungen
verschickt werden können.
In der Unterlassungserklärung soll sich der
Abgemahnte verpflichten, das in der Abmahnung gerügte Verhalten in Zukunkt zu
unterlassen.
Verbunden ist eine Unterlassungserklärung meist
mit so etwas wie einer vereinbarten Vertragsstrafe in Geldes Wert, dessen Summe
fällig wird, wenn das gerügte Verhalten fortgesetzt oder wiederholt wird.
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UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
- Wettbewerbsrecht
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Hier ist die
Unterlassungserklärung fast schon zwangsläufig einer Abmahung beigefügt.
Es ist die Erklärung eines "Abgemahnten" das bezeichnete Tun oder Handeln zukünftig zu unterlassen.
Im Wettbewerbsrecht meist mit dem Zusatz einer vereinbarten Vertragsstrafe versehen, die bei Zuwiderhandlung fällig wird.
Abmahnung und Unterlassungserklärung werden leider allzu oft - unter Ansetzten
immenser Streitwerte - missbräuchlich eingesetzt
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