Familienrecht
> Umgangsrecht
Das
Umgangsrecht ist Teil des Familienrechts und im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab dem § 1684 geregelt.
Es regelt den
Umgang des Kindes mit den Eltern, den Grosseltern, den
Geschwistern, den Stiefeltern etc.
Die
gerichtlichen umgangsrechtlichen Verfahren und
Entscheidungen sind vom Scheidungsverfahren oder dem
Sorgerechtsverfahren abgetrennt.
....
Gleiches wie für den
Streit um den Unterhalt gilt ähnlich für den Streit um
das Umgangsrecht für die Kinder, nur, dass hier oft
persönliche Resentiments und Gehässigkeiten auf dem
Rücken der unschuldigen Kinder ausgetragen werden.
Kinder werden mit
fadenscheinigen Gründen nicht herausgegeben, Kinder
werden nicht abgeholt oder viel zu spät - gegen jeder
Vereinbarung - zurückgebracht.
Die Reihe der
"Auffälligkeiten" liesse sich hier beliebig
fortsetzen. Der Fantasie sind hier keine Grenzen
gesetzt.
|