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Stichwort: Erbrecht - Testierfreiheit

Bedeutet schlicht und einfach, dass ein Mensch mit seinem Geld und seinem Eigentum auch nach seinem Tode (wie übrigens auch zu seinen Lebzeiten - hier jedoch ohne Ausnahme) bis auf wenige Einschränkungen machen kann was er will. 

Jeder kann auch sein Geld, sein Vermögen hinterlassen an jeden hinterlassen, an den er es hinterlassen will. Wer gesetzlicher Erbe ist und vom Erbe ausgeschlossen wird hat noch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Aber, wenn bei Tod eines Erblassers nichts mehr vorhanden ist, was verteilt werden kann, ist es halt so.

Gerade Anwälte der Hotline hören es immer wieder, den Hilferuf von Töchtern und Söhnen: "Hilfe, mein Vater verprasst gerade mein Erbe, was kann ich tun?" Einfach Antwort solange der Ausgabenfreudig klar im Kopf ist: "Nichts". Es gibt keinen Anspruch darauf, dass jemand nach seinem Tod etwas hinterlässt und Erbe wird auch nur jemand in dem Moment, in dem ein Erblasser die Augen für immer geschlossen hat. Vorher gibt es auch nichts, was als Erbe bezeichnet werden könnte.

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