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wenn eine Sache es nicht wert ist gerichtlich darüber
zu streiten: Wir doch gestritten kostet das Geld und
berechnet werden die Kosten aus dem Streitwert.
Der Streitwert,
Gegenstandswert ist genauso richtig, wird aber von
Rechtsanwälten auch in aussergerichtlichen
Angelegenheiten (Anschreiben, Abmahnung etc) manchmal
doch recht grosszügig (sprich: zu hoch) angesetzt. Das
tut dem Geldbeutel des Anwalts sicherlich gut.
Es lohnt auch hier, mal
kurz bei einer Anwaltshotline anzurufen und den Sie
beratenden neutralen Rechtsanwalt zur Rechnung
"seines Kollegen" zu befragen.
Das geschieht bei unserer
Anwaltshotline sehr oft.
Zur Ehrenrettung der
Anwaltschaft: Mehr als 90% der von Anwälten gestellten
Kostennoten sind nicht zu beanstanden.
Es bleiben dennoch fast
10%, die - aus welchen Gründen auch immer - halt nicht
so ganz richtig sind.
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Die bei unserer
Rechtsanwalthotline angeschlossenen Anwälte sind 7 Tage
in der Woche bis in den späten Abend für Sie in
Bereitschaft und beraten Sie auch gerne neutral und
unabhängig, wenn es um den Streitwert oder
Gegenstandswert geht.
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