Stichwort: Strafrecht
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Das Strafrecht
gehört zum "Öffentlichen Recht" und ist z.
B. im Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung,
Strafvollzugsgesetz, Jugendgerichtshilfe etc geregelt.
Anders als im
Zivilprozess ist hier der Staat Herr des Verfahrens.
Auch wenn Sie
eine Anzeige erstattet haben, übernimmt der Staat ab
Kenntnisnahme des Sachverhalts die Herrschaft über das
Verfahren im Zuge des sog. Amtsermittlungsgrundsatzes.
Im Laufe der Ermittlungen ist alles zu prüfen und zu
berücksichtigen was gegen einen Beschuldigten spricht.
Es muss aber auch alles berücksichtigt werden, was
einen Beschuldigten entlastet.
Daran hapert es jedoch zuweilen leider.
Im Gegensatz
zum Zivilverfahren (Zivilrecht!), in dem Beweise
verspätet sein können, kann in Strafverfahren
(Strafrecht!) praktisch bis zur Urteilverkündung
jederzeit ein Beweisantrag gestellt werden.
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Werden strafrechtliche
Ermittlungen eingestellt und kein Strafverfahren
eröffnet, bleibt einem Geschädigten dann noch der
steinige Weg des Klageerzwingungsverfahrens.
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