Staffelmiete
Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, dass die Miete sich in Zyklen um einen festgesetzten Betrag erhöhen soll.
Seit 1983 für eine Höchstlaufzeit des Vertrages von maximal 10 Jahren erlaubt.
Ausser Erhöhungen für die Betriebskosten sind keine weiteren als die vereinbarten Mieterhöhungen erlaubt.
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