Familienrecht - Sorgerecht
Das Sorgerecht
ist Teil des Familienrechts und im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 1626 bis 1698b
geregelt.
Trennung und
Scheidung ziehen leider allzu oft Streitereien um die
Kinder nach sich, sodass dass Sorgerecht zu den
Rechtsgebieten gehört, dass die Familiengerichte oft
jahrlang beschäftig.
Das Sorgerecht
regelt die elterliche Sorge für das Kind, die Sorge
verheirateter und auch nicht verheirateter Eltern,
regelt alles um die Person und das Vermögen des Kindes,
die gesetzliche Vertretung, das Umgangsrecht, die
Sorgerechtsübertragung, die Herausgabe des Kindes etc.
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Das Sorgerecht gehört
ebenso wie das Umgangsrecht zu den rechtlichen Normen,
von denen behauptet werden kann, dass hier oft (wenn es
um das Sorgerecht für die Kinder geht) ein
besorgniserregender Missbrauch stattfindet.
Aggressionen, die nicht
mehr direkt am Partner ausgelassen werden können,
werden über den "Umweg" Kinder angebracht.
Hier sind auch die
beratenden Rechtsanwälte gefordert. Nicht jeder
unnötige Prozess muss geführt werden, nur weil es
dafür z. B. Geld (Prozesskostenhilfe) aus der
Staatskasse gibt.
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