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Stichwort: Familienrecht - Sorgerecht

Das Sorgerecht ist Teil des Familienrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 1626 bis 1698b geregelt.

Trennung und Scheidung ziehen leider allzu oft Streitereien um die Kinder nach sich, sodass dass Sorgerecht zu den Rechtsgebieten gehört, dass die Familiengerichte oft jahrlang beschäftig.

Das Sorgerecht regelt die elterliche Sorge für das Kind, die Sorge verheirateter und auch nicht verheirateter Eltern, regelt alles um die Person und das Vermögen des Kindes, die gesetzliche Vertretung, das Umgangsrecht, die Sorgerechtsübertragung, die Herausgabe des Kindes etc.

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Das Sorgerecht gehört ebenso wie das Umgangsrecht zu den rechtlichen Normen, von denen behauptet werden kann, dass hier oft (wenn es um das Sorgerecht für die Kinder geht) ein besorgniserregender Missbrauch stattfindet.

Aggressionen, die nicht mehr direkt am Partner ausgelassen werden können, werden über den "Umweg" Kinder angebracht.
Hier sind auch die beratenden Rechtsanwälte gefordert. Nicht jeder unnötige Prozess muss geführt werden, nur weil es dafür z. B. Geld (Prozesskostenhilfe) aus der Staatskasse gibt.

Sehen Sie auch:

www.anwaltshotline.org/rechtlexikon/pas-syndrom/ = Wenn Kinder bewusst entfremdet werden.

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