Schadensersatz
Wer einem anderen durch eine unerlaubte Handlung einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
Was
hier locker und leicht in einem Satz ausgedrückt wird,
macht in der täglichen Realität oft Probleme ohne
Ende.
Das
sich stellende Problem ist, dass ein entstandener
Schaden nachgewiesen und belegt werden muss, wenn er
erstattungsfähig sein soll.
Es
genügt nicht zu sagen: Mir ist da ein Schaden
entstanden.
Auch
wenn jeder weiss und nachvollziehen kann, dass Ihnen ein
Schaden entstanden ist, wenn Sie diesen Schaden nicht in
Mark und Pfennig (In Euro und Cent!) belegen und
beweisen können, gehen Sie - mit höchster
Wahrscheinlichkeit - leer aus.
Manchmal
helfen Statistiken weiter. Die Gerichte müssen dann
aber mitspielen.
....
!!!
Spricht einer von
Schadensersatz statt Schadenersatz, können Sie in 99% aller Fälle sicher sein
einen Juristen vor sich zu haben.
"Der
Dativ ist dem Genitiv sein Tod"
Anwälte
haben die Gefahr erkannt.
|