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Unter Räumungsschutz ist eine zeitliche Fristverlängerung eines zur Räumung verurteilten
Mieters zu verstehen.
Diese Fristverlängerung wird gewährt, wenn eine sofortige Räumung für den Mieter oder seine Familie eine nicht zumutbare Härte bedeuten würde, wie dies zum Beispiel eine sich abzeichnende Obdachlosigkeit ist.
Wird leider von den sog. '"Miettouristen" allzu oft missbraucht.
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