Wer eine Person vor Gericht vertreten soll und will, benötigt deren Einverständnis und Vollmacht.
Das ist z. B. bei dem von Ihnen
beauftragten Rechtsanwalt der Fall, kann aber auch (z. B. beim Amtsgericht) jede
andere Person sein, die Sie vertreten soll.
Fragen
zur Prozessvollmacht?
Fragen Sie unsere
angeschlossenen Rechtsanwälte direkt am Telefon!