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Abgekürzt: PKH - wird Personen mit niedrigem Einkommen gewährt, wobei das frei zur Verfügung stehende Einkommen die wesentliche Rolle spielt.
Zahlungen wie Alimente, Ratenkredite, etc. werden berücksichtigt - auch Pfändungen.
Je nach Einkommen wird PKH mit und ohne Ratenzahlung gewährt, wobei - ohne Ratenzahlung - im Falle der Bewilligung bedeutet, dass die bewilligte Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden
muss.
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