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Erbrecht
- Pflichtteil
Steht Erbberechtigten für den Fall einer Enterbung zu und beträgt die Hälfte dessen was der Erbberechtigte erhalten hätte, wäre er nicht von der Erbfolge
- z.B. durch Testament - ausgeschlossen worden.
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Erbrecht - Pflichtteil 7
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