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Zivilrecht
- Schuldrecht - Passivlegitimation -
Wer einem anderen eine Leistung schuldet ist für diesen der Passsivlegitimierte von dem die Leistung eingefordert werden kann.
AKTIVLEGITIMATION =
Wer einen Anspruch hat, ist damit legitimiert diesen aktiv einzufordern.
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Sehen
Sie -
Stichwort
Aktivlegitimtion
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Für
juristische Laien ein schwer zu verstehendes Vokabular.
Wer
jedoch schon einmal verstanden hat, was es bedeutet
aktiv legitimiert zu sein. wird auch die
Passivlegitimation verstehen.
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