.Nebenklage - Nebenkläger
Begriff aus dem Strafrecht. Der Geschädigte, als das Opfer einer Straftat, hat die Möglichkeit im Strafverfahren als Nebenkläger aufzutreten.
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Man
hört es oft bei der Berichterstattung zu Schlagzeilen
machenden Strafprozessen:
"Es
äussert sich der Vertreter der Nebenklage"
Nebenkläger
sind hier meist die Angehörigen von Opfern, denen
schwerer Schaden zugefügt wurde oder die Opfer selbst.
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