.Mittäter
Begriff
aus dem Strafrecht.
Mittäter ist, wer mit einem anderen bei Begehung einer Straftat sehr eng und intensiv zusammenarbeitet.
Wenn ein Einbrecher den Tresor ausräumt und Sie halten den Sack auf, kann dies zu Recht als Mittäterschaft zu sehen sein.
Etwas anderes ist es, wenn Sie Ihrem Kumpel den Hammer leihen, mit dem er die Tür einschlägt. Hier kann man von Beihilfe
sprechen, wenn Sie wussten was er vorhat.
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