| Um wieder mal
einem weitverbreiteten Irrglauben zu berichtigen: Ein
absolutes Verbot jeglicher Tierhaltung ist rechtlich
unwirksam.
Die Haltung von
Kleintieren wie Vögel, Fische oder ähnliches ist immer
zulässig.
Für die Hundehaltung,
Katzenhaltung und sonstigen Tieren kommt es zunächst darauf an, was
vertraglich vereinbart ist.
Findet sich zur Haltung
von Haustieren keine vertragliche Regelung, können
Haustiere gehalten werden, ohne dass es der Zustimmung
des Vermieters bedarf.
Schliesst eine
mietvertragliche Vereinbarung die Haltung von Haustieren
aus, ist diese auch meist rechtswirksam. So sehen es
jedenfalls die Gerichte im Regelfall.
Viele Mietverträge sehen
eine Genehmigungsklausel des Vermieters vor. Hier kann
es schon mal lohnen, ein grundsätzliches
"Nein" nicht sofort zu akzeptieren.
Diese Nein kann nämlich
durchaus Rechtsmissbrauch sein. Sind z. B. die übrigen
Hausbewohner mit Ihrem Tier einverstanden, sollte das
absolute "Nein" Ihres Vermieters schon gut
begründet sein. |