Mietrecht - Mietergemeinschaft
Bei der
Mietergemeinschaft sind mehrere (mind. 2) Personen oder
Parteien gemeinschaftlich Mieter.
Ein
bestehender Mietvertrag kann nur diesen Parteien
gemeinsam gekündigt werden.
Die Mieter schulden die
Miete als Gesamtschuldner, d. h., im Streitfall kann
sich der Gläubiger (Vermieter) aussuchen, wen er
in Regress nimmt.
Im
Innenverhältnis kann jede Partei der Mietergemeinschaft
von der anderen einen Anspruch auf Zustimmung zur
Kündigung haben.
Auch das Gesamtschuldverhältnis
begründet im Innenverhältnis geldwerte Ansprüche der
Gesamtschuldner gegeneinander.
Ein Mietverhältnis mit
Grundlage einer Mietergemeinschaft einzugehen hat nicht
unerhebliche Risiken und sollte gut überlegt sein.
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