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Stichwort: Mietrecht - Kündigung + Fristen

Die Kündigungsfristen im Mietrecht.

Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt nach dem neuen Mietrecht generell 3 Monate.

Für den Vermieter gelten folgende Fristen:

Mietdauer: bis 5 Jahre = 3 Monate | 5 bis 8 Jahre = 6 Monate | mehr als 8 Jahre = 9 Monate.

Fehlen Vereinbarungen über Fristen, sind Mietverträge grundsätzlich unbefristet.

Für vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform geschlossene Mietverträge gelten Übergangsregeln, die wir hier nicht näher aufführen wollen, da diese Übergangsregeln oft unbestimmt sind und allzu oft der höchstrichterlichen (BGH) Entscheidung bedürfen.

Die Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen ist zulässig. Verkürzte Kündigungsfristen können nur als für den Mieter geltend vereinbart werden.

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