Mietrecht - Kündigungsfristen
Die
Kündigungsfrist für den Mieter beträgt nach dem neuen
Mietrecht generell 3 Monate.
Für den
Vermieter gelten folgende Fristen:
Mietdauer: bis
5 Jahre = 3 Monate | 5 bis 8 Jahre = 6 Monate | mehr als
8 Jahre = 9 Monate.
Fehlen
Vereinbarungen über Fristen, sind Mietverträge
grundsätzlich unbefristet.
Für vor
Inkrafttreten der Mietrechtsreform geschlossene
Mietverträge gelten Übergangsregeln, die wir hier
nicht näher aufführen wollen, da diese
Übergangsregeln oft unbestimmt sind und allzu oft der
höchstrichterlichen (BGH) Entscheidung bedürfen.
Die
Vereinbarung von längeren Kündigungsfristen ist
zulässig. Verkürzte Kündigungsfristen können nur als
für den Mieter geltend vereinbart werden.
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