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Stichwort: Mietrecht - Heizkosten

Wenn die Heizkostenabrechnung zum Ärger wird?

Einführend: Die Ablesung des Verbrauchs, der Heizkosten, ist immer rechtszeitig anzukündigen. Üblich ist eine Vorlaufzeit von 1-2 Wochen.

Strittig in der Rechtsprechung ist, ob der Mieter die Kosten für einen gesonderten Ablesetermin zu tragen hat, wenn er zu dem Ersttermin verhindert ist und dies rechtzeitig mitteilt. 

Die Kosten allgemein sind in der Heizkostenverordnung geregelt.

Auch hier wird juristisch darum gestritten, ob die Kosten der Ablesung - Zwischenlesung - auf den Mieter abgewälzt werden kann. 
Die überwiegende Rechtsprechung bejaht dies. Bei Streitereien kommt es also auch ein wenig darauf an in welchem Gerichtsbezirk die Immobilie gelegen ist.

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