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Stichwort: Mahnbescheid _

Früher: Zahlungsbefehl _

Klingt weniger barsch als der frühere Zahlungsbefehl, hat aber die gleichen Konsequenzen. 

Der Mahnbescheid stellt eine Stufe des Mahnverfahrens dar. Voraussetzung ist, dass sich ein Schuldner mit der Erbringung einer Leistung in Verzug befindet. 

Die Rechtsgrundlage des Mahnbescheid wird nicht vom Gericht geprüft. Das sollte beachtet werden, wenn man einen solchen erhält.

Bleibt der Mahnbescheid ganz oder in Teilen unwidersprochen, kann der Antragsteller in der nächsten Stufe den Zwangsvollstreckungs-Bescheid erwirken.
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Mahnbescheid klingt zwar weniger barsch als die frühere Bezeichnung "Zahlungsbefehl", aber noch immer erschrecken sich viele Menschen, wenn sie einen solchen im Briefkasten vorfinden.

Ein Mahnbescheid ist jedoch kein Beinbruch. Viele Firmen kaufen z. B. längst verjährte Forderungen auf und versuchen diese dann mit barschen Worten und einem Mahnbescheid durchzusetzen.

Wenn Sie sowas im Briefkasten finden und haben Zweifel: Kurz einen Anwalt konsultieren.

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Noch Fragen zum Mahnbescheid?

Die kompetenten Anwälte der Anwaltshotline JustitiaDirekt stehen Ihnen auch bei Fragen zum Mahnbescheid und zum Mahnverfahren fast rund um die Uhr zur Verfügung.

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