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Klingt weniger barsch als der frühere Zahlungsbefehl, hat aber die gleichen Konsequenzen.
Der Mahnbescheid stellt eine Stufe des Mahnverfahrens dar. Voraussetzung ist, dass sich ein Schuldner mit der Erbringung einer Leistung in Verzug befindet.
Die Rechtsgrundlage des
Mahnbescheid wird nicht vom Gericht geprüft.
Bleibt der Mahnbescheid ganz oder in Teilen unwidersprochen, kann der Antragsteller in der nächsten Stufe den Zwangsvollstreckungs-Bescheid erwirken.
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Mahnbescheid
klingt zwar weniger barsch als die frühere Bezeichnung
"Zahlungsbefehl", aber noch immer erschrecken
sich viele Menschen, wenn sie einen solchen im
Briefkasten vorfinden.
Ein
Mahnbescheid ist jedoch kein Beinbruch. Viele Firmen
kaufen z. B. längst verjährte Forderungen auf und
versuchen diese dann mit barschen Worten und einem
Mahnbescheid durchzusetzen.
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