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Stichwort: Wann ist das Landgericht zuständig?

Das Landgericht ist die Instanz über dem Amtsgericht und unter dem Oberlandesgericht. Bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von Euro 5001.00 und mehr ist in Zivilsachen das Landgericht die erste Instanz. 

Wenn Sie hier streiten brauchen Sie einen Anwalt der Sie unterstütz.

Handelt es sich um eine Berufungssache die vorher beim Amtsgericht war, wird hier letztendlich entschieden, d.h., egal wie es ausgeht, mit wenigen Ausnahmen ist hier Schluss. Streiten Sie sich um mehr als Euro 5001,00 und haben also hier angefangen, bleibt Ihnen für die Berufung noch das Oberlandesgericht.

In Strafsachen die hier erstmalig landen, ist hier auch Schluss. Eine Berufung ist nicht möglich, was bleibt ist eine mögliche Revision. Viele Anwälte, welche im Strafrecht unterwegs sind empfinden das als ein Ungleichbehandlung, denn auch beim Amtsgericht kann eine Strafe schon einmal jahrelanges Gefängnis bedeuten.

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Fragen zu Angelegenheiten des Landgerichts? 

Die Rechtsanwälte der Anwaltshotline Justitia Direkt stehen Ihnen auch bei Fragen zum diesem Thema sieben Tage in der Woche zur Verfügung.

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