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Das
Landgericht st die Instanz über dem Amtsgericht und unter dem Oberlandesgericht. Bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von
Euro 5001.00 und mehr ist in Zivilsachen das Landgericht die erste Instanz.
Wenn Sie hier streiten brauchen Sie einen Anwalt der Sie unterstütz.
Handelt es sich um eine Berufungssache die vorher beim Amtsgericht war, wird hier letztendlich entschieden, d.h., egal wie es ausgeht, mit wenigen Ausnahmen ist hier
Schluss. Streiten Sie sich um mehr als Euro 5001,00 und haben
also hier angefangen, bleibt Ihnen für die Berufung noch das Oberlandesgericht.
In Strafsachen die hier erstmalig landen, ist hier auch Schluss. Eine Berufung ist nicht möglich, was bleibt ist eine mögliche Revision.
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