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Immisionen -
Einflüsse nicht körperlicher Art über Grundstücksgrenzen hinweg. Von nichtkörperlicher Art sind z. B
Gerüche, Rauch, Lärm, etc.
Waren
noch vor einigen Jahren Immisionen noch nicht der grosse
Streitpunkt werden diese in den letzten Jahren zunehmend
zum Stein des Anstossesl, um den heftig gestritten wird.
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